Zum Inhalt springen
QPR 2026 Aktuell

Neue QPR ab Juli 2026: Was ambulante Pflegedienste jetzt wissen und tun müssen

Seit dem 1. Juli 2026 prüft der Medizinische Dienst ambulante Pflegedienste nach grundlegend neuen Regeln. Schulnoten weichen einer vierstufigen Bewertung, und das Gespräch mit einer Pflegekraft zählt jetzt so viel wie die Akte. Was sich für Leitung und Team konkret ändert und was jetzt zu tun ist.

Das Wichtigste in 1 Minute Ganzer Beitrag ca. 9 Min. Inkl. Vorbereitungs-Checkliste
Definition

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulante Pflege legen fest, wonach der Medizinische Dienst die Versorgungsqualität ambulanter Pflegedienste prüft und bewertet. Die aktuelle Fassung, Teil 1a, ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die bisherigen Regeln aus dem Jahr 2021 abgelöst. Erlassen hat sie der Medizinische Dienst Bund, genehmigt das Bundesgesundheitsministerium.

Warum hat die alte Prüfung nicht funktioniert?

Die alte Prüfung stellte die falsche Frage. Sie fragte, ob ein Vorgang dokumentiert ist, nicht, ob die Pflege gut war. Ein Pflegedienst mit lückenloser Akte konnte deshalb eine gute Note bekommen, obwohl die tatsächliche Versorgung Mängel hatte. Umgekehrt verlor ein Dienst mit hervorragender Pflege Punkte, wenn nur ein Formular fehlte. Für Pflegebedürftige und Angehörige war an der Note kaum abzulesen, wie gut ein Dienst wirklich arbeitet.

Der Medizinische Dienst Bund hat dieses Problem in der Begründung zur Neuregelung selbst benannt: Die bisherige Qualitätsdarstellung hat nicht geleistet, was sie sollte. Deshalb wurden Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung gleichzeitig neu aufgesetzt, mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, neuen fachlichen Maßstäben und einer neuen Vereinbarung darüber, wie Prüfergebnisse veröffentlicht werden. Alle drei Regelwerke traten am 1. Juli 2026 in Kraft.

Was hat sich für Pflegedienste konkret geändert?

Vier Dinge haben sich am stärksten verändert: wie bewertet wird, wer im Prüfgespräch gehört wird, wie kleinteilig geprüft wird und welche Themen überhaupt zur Sprache kommen. Die folgende Tabelle stellt das Alte und das Neue nebeneinander.

Prüfung ambulanter Pflegedienste im Vergleich
BereichBisher (bis 30.6.2026)Jetzt (seit 1.7.2026)
BewertungSchulnoten von sehr gut bis mangelhaftVierstufige, personenbezogene Einstufung A bis D
PrüfgrundlageVor allem die schriftliche DokumentationDokumentation und Fachgespräch gleichrangig
KriterienViele kleinteilige EinzelkriterienZusammenfassende Qualitätsaspekte mit Leitfragen
Geprüfte ThemenVor allem die Pflegehandlungen selbstZusätzlich Angehörigenbelastung und Gewaltschutz
VeröffentlichungPflegenotenQualitätsaspekte, je in vier Stufen

Wie funktioniert die neue Bewertung von A bis D?

Das frühere Notensystem ist einer vierstufigen, ergebnisorientierten Bewertung gewichen:

A Keine Auffälligkeiten oder Defizite. Die Versorgung entspricht den fachlichen Anforderungen.
B Auffälligkeiten, aber ohne erwartete Risiken oder negative Folgen für die versorgte Person.
C Defizit mit dem Risiko negativer Folgen. Handlungsbedarf besteht.
D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen. Sofortiger Handlungsbedarf.

Diese Bewertung ist personenbezogen und kriteriengestützt. Der Medizinische Dienst prüft nicht mehr abstrakt, ob irgendein Prozess dokumentiert ist. Er prüft konkret, ob die Versorgung dieser einen Person den fachlichen Anforderungen entspricht. Darin liegt der eigentliche Unterschied zur alten Prüfung.

Welches Gewicht hat jetzt das Fachgespräch?

Die größte Veränderung im Prüfalltag betrifft das Gespräch mit den Mitarbeitenden. Es begleitet die Prüfung nicht mehr nur, sondern ist eine eigenständige, gleichrangige Informationsquelle neben der Dokumentation. Für Pflegedienste heißt das: Mitarbeitende müssen ihr Handeln nicht nur fachlich richtig ausführen, sondern es auch nachvollziehbar erklären können. Wie ein solches Fachgespräch in der Praxis abläuft und wie Sie Ihr Team konkret darauf vorbereiten, beschreibe ich in einem eigenen Beitrag.

Beispiel

Angenommen, bei einer Person fehlt ein einzelner Eintrag im Durchführungsnachweis für eine verordnete Maßnahme. Bisher zählte das als Lücke in der Akte. Im Fachgespräch kann die zuständige Pflegekraft heute erklären, wann und wie die Maßnahme trotzdem stattgefunden hat, und die Lücke fachlich auffangen, wenn ihre Schilderung zu den übrigen Informationen passt.

Die neuen QPR prüfen nicht mehr nur, ob alles dokumentiert ist. Sie prüfen, ob die Versorgung stimmt. Die Dokumentation bleibt wichtig, aber sie ist nicht mehr der einzige Maßstab.

Warum zählen einzelne Haken in der Checkliste jetzt weniger?

Statt vieler kleinteiliger Einzelkriterien arbeiten die neuen QPR mit zusammenfassenden Qualitätsaspekten. Jeder Aspekt wird über Leitfragen bewertet, nicht über einzelne abgehakte Punkte. Das gibt den Prüfenden mehr Spielraum für eine fachliche Gesamtbewertung. Für Pflegedienste bedeutet es umgekehrt: Qualität lässt sich nicht mehr an einzelnen Haken in einer Liste festmachen, sie muss im Gesamtbild stimmen.

Welche neuen Themen prüft der Medizinische Dienst jetzt?

Die neuen QPR prüfen auch Themen, die bisher gar nicht oder nur am Rande vorkamen. Pflegedienste sollen erkennen, wenn pflegende Angehörige drohen, überfordert zu sein, und das ansprechen, um die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren. Der Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung ist jetzt ausdrücklich ein eigener Qualitätsaspekt. Und die Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen rückt insgesamt stärker in den Fokus.

Das BEEP-Gesetz im Hintergrund

Ein zweites Gesetz wirkt in die neue QPR hinein: das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP-Gesetz. Es hat die Richtlinie im Januar 2026, noch vor deren Inkrafttreten, redaktionell angepasst, unter anderem wurde der Begriff „Pflegefachkraft“ durchgängig durch „Pflegefachperson“ ersetzt. Das spiegelt die erweiterten Befugnisse, die Pflegefachpersonen seit dem 1. Januar 2026 bei der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde haben, sie dürfen also bestimmte medizinische Aufgaben eigenständig übernehmen. Zum 30. Juli 2026 hat dasselbe Gesetz außerdem die Ankündigungsfrist für Regelprüfungen von einem auf zwei Arbeitstage verlängert (§ 114a SGB XI).

Was bedeutet das für Ihr Qualitätsmanagement?

Diese Veränderungen bleiben nicht bei der Prüfung stehen. Sie wirken zurück auf drei Bereiche des internen Qualitätsmanagements: wie Mitarbeitende sprechen, wie dokumentiert wird und wie intern geprüft wird.

Können Ihre Mitarbeitenden ihr Handeln erklären?

Weil das Fachgespräch jetzt zur Prüfgrundlage gehört, reicht fachlich richtiges Handeln allein nicht mehr aus. Pflegekräfte müssen es auch erklären können, und zwar bezogen auf eine bestimmte Person, nicht nur allgemein. Das erfordert Schulungen. Vor allem aber braucht es eine Qualitätskultur, in der Reflexion und Austausch zum Alltag gehören, nicht zur Ausnahme. Pflegedienste, die ihr Team gezielt darauf vorbereiten, haben im Gespräch mehr in der Hand als Dienste, die nur ihre Akten optimieren.

Was ändert sich in der Dokumentation?

Dokumentation bleibt wichtig, aber ihr Zweck verschiebt sich. Es geht nicht mehr nur darum, jeden Handgriff nachzuweisen. Es geht darum, das Ergebnis nachvollziehbar zu machen: Ist die Maßnahmenplanung individuell? Passt sie zum tatsächlichen Bedarf? Sind Veränderungen im Zustand der Person dokumentiert, und wird geprüft, ob eine Maßnahme wirkt?

Wie bereiten interne Audits auf die Prüfung vor?

Ein internes Auditsystem, das die eigene Versorgungsqualität regelmäßig prüft, ist die beste Vorbereitung auf die externe Prüfung. Wer intern schon genau hinschaut, wird von der neuen QPR nicht überrascht. Die fünf Qualitätsbereiche der neuen Richtlinie eignen sich direkt als Grundlage für eigene Auditkriterien.

Die neuen QPR belohnen Pflegedienste, die gute Pflege leisten und ihr Handeln erklären können. Sie bestrafen Dienste, die nur auf dem Papier gut aufgestellt sind.

Wo steht Ihr Pflegedienst? Die Vorbereitungs-Checkliste

Die folgende Checkliste können Sie ausdrucken und im Leitungsteam durchgehen. Sie hilft, den Vorbereitungsstand systematisch zu erfassen.

QPR-Vorbereitungs-Checkliste
10 Punkte für die Umsetzung der neuen QPR
Die neuen QPR Teil 1a (gültig seit 1.7.2026) liegen vor und wurden von der Leitung gelesen.
Die Qualitätsbereiche und Leitfragen der neuen QPR sind im Team bekannt und besprochen.
Pflegefachpersonen sind auf Fachgespräche mit dem MD vorbereitet und können ihr Handeln erklären.
Die Pflegedokumentation ist ergebnisorientiert: individuelle Planung, Ziele, Wirksamkeitsprüfung.
Der Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung ist geregelt und geschult.
Es gibt einen Prozess zur Erkennung und Ansprache drohender Überforderung pflegender Angehöriger.
Das neue Bewertungssystem A bis D ist im Team bekannt und verstanden.
Interne Audits orientieren sich an den Qualitätsbereichen der neuen QPR.
Die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG ambulant, gültig seit 1.7.2026) sind bekannt und berücksichtigt.
Ein konkreter Zeitplan für die weitere Umsetzung im laufenden Betrieb liegt vor.

Was in den nächsten Wochen zu tun ist

Es wäre leicht, die neuen QPR nur als zusätzliche Belastung zu sehen: mehr Anforderungen, ein neues Bewertungssystem, Schulungsbedarf. Sie haben aber auch eine andere Seite. Pflegedienste, die tatsächlich gute Pflege leisten, können das jetzt auch im Prüfergebnis zeigen. Das alte Notensystem hat genau das verhindert.

Die neuen QPR fragen im Kern nach dem, was gute Pflege schon immer ausgemacht hat: eine Planung, die zur Person passt, eine Wirkung, die überprüft wird, und Mitarbeitende, die ihr Handeln begründen können. Wer das im Alltag lebt, steht in der neuen Prüfwelt besser da als im alten System.

Ist Ihre Vorbereitung noch nicht abgeschlossen, würde ich drei Dinge zuerst angehen: die neue Bewertungslogik im Leitungsteam durchsprechen, die Checkliste oben ausfüllen und in den nächsten Fallbesprechungen üben, Entscheidungen laut zu begründen statt sie nur abzuhaken. Die nächste Regelprüfung kommt in jedem Fall, das neue System ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft.

Bereit für die neue QPR?

Ich bereite ambulante Pflegedienste mit einem internen Audit auf die neue QPR vor, als Generalprobe für die Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Wo es sinnvoll ist, ergänze ich das um einen System-Check Ihres Qualitätsmanagements.

Erstgespräch vereinbaren

Häufige Fragen

Seit wann gelten die neuen QPR für ambulante Pflegedienste?

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR ambulante Pflege Teil 1a) sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und haben die bisherigen Richtlinien abgelöst, die seit Januar 2021 galten.

Was ändert sich bei der Bewertung durch den Medizinischen Dienst?

Das bisherige Schulnotensystem wurde durch eine vierstufige Bewertungsskala ersetzt: A (keine Auffälligkeiten), B (Auffälligkeiten ohne Risiko), C (Defizit mit Risiko negativer Folgen), D (Defizit mit eingetretenen negativen Folgen).

Was bedeutet der Paradigmenwechsel von Dokumentation zum Fachgespräch?

Der Medizinische Dienst prüft seitdem stärker über Fachgespräche mit Mitarbeitenden und Gespräche mit Klienten, statt sich vorrangig auf die Dokumentation zu stützen. Das Gespräch ist gleichrangige Informationsquelle neben der Dokumentation. Die individuelle Maßnahmenplanung muss aber weiterhin schriftlich vorliegen.

Welche neuen Themen werden in der QPR 2026 geprüft?

Neu sind unter anderem: Erkennen und Ansprechen drohender Überforderung pflegender Angehöriger, Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung, und die Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen zur Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation.

Gilt die neue QPR auch für ambulante Betreuungsdienste?

Ja, aber in einem gesonderten Teil 1b der QPR ambulante Pflege. Ambulante Betreuungsdienste, die ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung anbieten, fallen unter die QPR Teil 1b, die ebenfalls am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist.

Quellen
  1. Medizinischer Dienst Bund (2026): Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a, Fassung vom 30.07.2026. PDF beim Medizinischen Dienst Bund
  2. Medizinischer Dienst Bund (2026): Meldung vom 29.07.2026, Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. md-bund.de
  3. Qualitätsausschuss Pflege (2025): Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulante Pflege Teil 1a vom 09.12.2025. PDF der QDVA Teil 1a
  4. Vereinbarungspartner nach § 113 SGB XI (2026): Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der ambulanten Pflege (MuG ambulant), gültig seit 1. Juli 2026.
  5. Sozialgesetzbuch XI, Soziale Pflegeversicherung (2026): § 114a Absatz 2 (Ankündigungsfrist Regelprüfungen). gesetze-im-internet.de
  6. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz), 2026: redaktionelle Änderungen an der QPR ambulante Pflege sowie Verlängerung der Ankündigungsfrist zum 30.07.2026.
Christian Monat
Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen.