Wer eine Verfahrensanweisung schreibt oder überarbeitet, sollte drei Dinge klären: was verlangt ist, wovon sie sich abgrenzt und woran eine Prüfung erkennt, dass sie gilt. Der Beitrag geht sie in dieser Reihenfolge durch, für Träger mit und ohne Zertifizierungsziel. Die Pflege dient als durchgehendes Beispiel, der Aufbau gilt für alle Einrichtungsarten.
Das Wichtigste in Kürze
- Verfahrensanweisung ist in der Pflege kein Pflichtbegriff. Weder das SGB XI noch die Maßstäbe und Grundsätze verwenden das Wort. Auch die Zertifizierungsnorm ISO 9001 verlangt sie in der Fassung von 2015 dem Wortlaut nach nicht. Eine gesetzliche Definition gibt es zum Beispiel im Transplantationsgesetz.
- Die Maßstäbe und Grundsätze der Pflege verlangen, dass die wesentlichen Verfahren dokumentiert, den Mitarbeitenden bekannt und umgesetzt sind. Eine Mindestzahl nennen die Maßstäbe nicht.
- In der ambulanten Pflege fragt das Prüfteam bei der Hygiene ausdrücklich nach Verfahrensanweisungen. Es soll außerdem beurteilen, ob die Mitarbeitenden sie kennen und anwenden.
- Ich unterscheide Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung, Pflegestandard und Formular nach der Frage, die sie beantworten. Das ist meine Festlegung, keine gesetzliche Regel.
- Der Beitrag liefert ein Gerüst mit zehn Feldern und eine Prüfliste mit fünf Punkten. Nehmen Sie sich in den nächsten Wochen Ihre vorhandenen Verfahrensanweisungen vor und messen Sie sie an dieser Liste.
Verfahrensanweisung: eine schriftliche Regelung dazu, wer bei einem wiederkehrenden Vorgang einer Einrichtung welche Schritte in welcher Reihenfolge ausführt und wie sich das nachweisen lässt.
Muss meine Einrichtung Verfahrensanweisungen haben?
Als Pflichtbegriff kommt die Verfahrensanweisung weder in der Zertifizierungsnorm ISO 9001 in der Fassung von 2015 noch in den Maßstäben und Grundsätzen der Pflege vor. Beide verlangen etwas anderes: dass die wesentlichen Verfahren beschrieben und im Alltag umgesetzt sind. Unter welchem Namen und in welcher Form das geschieht, legen sie nicht fest.
Was in der Pflege im Einzelnen verlangt ist, steht in den Maßstäben und Grundsätzen zur Pflegequalität (MuG). Sie regeln die Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement der Pflegeeinrichtungen. Für zugelassene ambulante Pflegedienste sind sie unmittelbar verbindlich. Die aktuelle Fassung für die ambulante Pflege gilt seit dem 1. Juli 2026.
Inhaltlich verlangen die Maßstäbe, dass Verantwortlichkeiten, Abläufe, Methoden und Verfahren beschrieben und nachvollziehbar sind. Die wesentlichen Maßnahmen und Verfahren sind zu dokumentieren. Sie müssen den beteiligten Mitarbeitenden bekannt sein und umgesetzt werden (Nr. 1.3). Die Fassung für die vollstationäre Pflege enthält dieselbe Vorgabe, ebenfalls in Nummer 1.3.
Eine Mindestzahl nennen die Maßstäbe nicht. Zwei Dokumente hebt die ambulante Fassung aber ausdrücklich hervor: einen Hygieneplan, der regelmäßig aktualisiert wird, und eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden oder ein Beschwerdemanagement.
Wer nach ISO 9001 zertifiziert ist oder es werden will, begegnet statt der Verfahrensanweisung einem anderen Begriff: der dokumentierten Information. Das sind die Dokumente und Aufzeichnungen, die das Managementsystem enthält oder braucht. Die Fassung von 2015 verlangt dokumentierte Information dort, wo ein Abschnitt sie ausdrücklich fordert. Alles Weitere legt die Einrichtung selbst fest, in der Sprache der Norm die Organisation. Sie bestimmt, welche dokumentierte Information sie für die Wirksamkeit ihres Systems benötigt (Abschnitt 7.5.1). Ein Handbuch oder dokumentierte Verfahren verlangt die Norm dem Wortlaut nach nicht.
Den Normtext der ISO 9001:2015 gebe ich sinngemäß wieder. Die kostenfreie Handreichung der ISO zur dokumentierten Information fasst Abschnitt 7.5.1 in dieser Form zusammen. Sie nennt Verfahren, Arbeitsanweisungen, Formulare und ein Handbuch als Beispiele für Dokumente, die die Norm nicht ausdrücklich verlangt (ISO/TC 176/SC 2, N1286). Prüfen Sie Abschnitt 7.5 bitte an Ihrer lizenzierten Ausgabe.
Hinzu kommt eine neue Fassung: Die ISO 9001:2026 ist seit dem 16. September 2026 veröffentlicht (DQS, 2026). Die Angaben zu Abschnitt 7.5 in diesem Beitrag beziehen sich auf die Fassung von 2015. Wer auf die Fassung von 2026 umstellt, prüft Abschnitt 7.5 an der neuen Ausgabe.
Ohne Zertifizierungsziel entfällt der Bezug zur Norm, nicht aber die Vereinbarungen. Auch ohne Norm lässt sich ein beschriebener Ablauf schulen, überprüfen und verbessern, was eine Grundlage des internen Qualitätsmanagements ist. Außerhalb der Pflege gelten die Vereinbarungen mit Ihrem Kostenträger und das Fachrecht Ihres Arbeitsfelds. Was sie verlangen, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Aufbau einer Verfahrensanweisung bleibt aber derselbe.
Was fragt die Prüfung in der Pflege nach Verfahrensanweisungen?
Wer in der Pflege prüft, legt das Gesetz fest: Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen den Prüfauftrag. Er geht an den Medizinischen Dienst, an den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung oder an die von den Landesverbänden bestellten Sachverständigen (§ 114 Abs. 1 SGB XI). Die Prüfung folgt den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), die es getrennt für die ambulante und die vollstationäre Pflege gibt.
In der ambulanten QPR steht das Wort Verfahrensanweisung nur an einer Stelle, bei der Hygiene. Dort fragt der Prüfbogen B, der die Einrichtungsebene betrifft, ausdrücklich: „Liegen Verfahrensanweisungen vor …“ (Nr. 5.2, Prüffrage 1). Gemeint sind Regelungen, die zweierlei berücksichtigen: die Basishygiene und die Maßnahmen, die nach individueller Risikobewertung nötig sind.
Die Erläuterung zu dieser Frage geht über das bloße Vorliegen hinaus. Das Prüfteam soll auch beurteilen, ob die Mitarbeitenden die Regelungen kennen und anwenden. In einer weiteren Prüffrage geht es darum, ob die innerbetrieblichen Verfahrensweisen regelmäßig überprüft werden. Die Erläuterung verweist dafür auf das interne Qualitätsmanagement (Prüffrage 4).
Die Prüfung endet also nicht beim Dokument. Das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden ist eine gleichrangige Informationsquelle neben anderen Datenquellen (ambulante QPR, Nr. 4). Prüfungen von Konzepten und Dokumentation, die vom konkreten Prüfgegenstand losgelöst sind, sollen dagegen an Bedeutung verlieren. Für Ihre Verfahrensanweisung heißt das: Im Fachgespräch kann das Prüfteam vom Dokument zum konkreten Fall wechseln. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag zum Fachgespräch in der ambulanten QPR.
Die QPR für die vollstationäre Pflege nennt Verfahrensanweisungen an anderer Stelle, nämlich bei den Informationsgrundlagen der Prüfung. Das Prüfteam kann auf einrichtungsinterne Konzepte oder Verfahrensanweisungen zurückgreifen, mit denen die Einrichtung den Erfordernissen einer fachgerechten Pflege Rechnung trägt. Dabei soll das Prüfteam eine Prüfung vermeiden, die einseitig auf die Dokumentation ausgerichtet ist. Fachlich plausible Angaben der Mitarbeitenden sind der Dokumentation nicht nachgeordnet (Abschnitt 11).
Was folgt daraus für eine Verfahrensanweisung? Aus Richtlinien und Maßstäben lässt sich ableiten, woran sie gemessen wird: Sie liegt vor, die Mitarbeitenden kennen sie und sie wird im Alltag angewandt. Als vierter Punkt kommt hinzu, dass sie aktuell bleibt. Das leite ich aus der Prüffrage nach der regelmäßigen Überprüfung ab. Außerhalb der Pflege entscheidet das jeweilige Recht, ob und wie eine Prüfung danach fragt. Ich übertrage den Maßstab trotzdem auf alle Einrichtungsarten, weil er nur beschreibt, wann eine Regelung im Alltag gilt.
Worin unterscheiden sich Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung, Pflegestandard und Formular?
Gibt das Gesetz eine Abgrenzung vor? Das SGB XI definiert keinen der vier Begriffe. Das Wort Verfahrensanweisung steht weder in der Vorschrift zu den Maßstäben und Grundsätzen (§ 113 SGB XI) noch in den Maßstäben selbst, ambulant wie vollstationär. Das Wort Pflegestandard fehlt in dieser Vorschrift und in der Vorschrift über den Qualitätsausschuss (§ 113b SGB XI). Die Vorschrift, die zwischen beiden stand, ist weggefallen (§ 113a SGB XI).
Gesetzlich definiert ist die Verfahrensanweisung zum Beispiel im Transplantationsgesetz (§ 1a Nr. 14 TPG). Dort sind Verfahrensanweisungen schriftliche Anweisungen, die die Schritte eines spezifischen Verfahrens beschreiben. Eingeschlossen sind die zu verwendenden Materialien und Methoden und das erwartete Ergebnis. Diese Definition gilt für das Transplantationswesen und nicht für die Pflege.
Die Abgrenzung ist deshalb Ihre eigene Festlegung. Ich unterscheide die Dokumente nach zwei Fragen: Welche Frage beantworten sie und wer verantwortet sie? Wie sich Abläufe als Prozesse beschreiben und steuern lassen, zeigt der Beitrag zum Prozessmanagement im Sozialwesen.
| Dokument | Beantwortet die Frage | Verantwortung | Änderung |
|---|---|---|---|
| Verfahrensanweisung | Wer tut bei einem Vorgang was, in welcher Reihenfolge und mit welchem Nachweis? | Leitung gibt frei, die beteiligten Rollen verantworten den Inhalt | Bei geändertem Ablauf oder zum Überprüfungstermin |
| Arbeitsanweisung | Wie führt eine Person einen einzelnen Arbeitsgang aus? | Die fachlich zuständige Person oder Leitung | Wenn sich der Arbeitsgang ändert |
| Pflegestandard | Wie wird eine pflegerische Maßnahme fachlich richtig ausgeführt? | Pflegedienstleitung | Bei neuem fachlichem Wissen oder zum Überprüfungstermin |
| Expertenstandard | Was gilt als Stand des Wissens zu einem Pflegethema? | Herausgeber des Standards | Mit jeder neuen Fassung des Herausgebers |
| Formular | Welche Angaben werden erfasst? | Wer die Vorlage pflegt | Neue Fassung mit Versionsstand über die Dokumentenlenkung |
Meine Festlegung für diesen Beitrag, nicht aus einem Gesetz übernommen.
Den fachlichen Maßstab der Pflege nennt das Gesetz ausdrücklich: den allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse (§ 11 Abs. 1 SGB XI).
Expertenstandards und Leitlinien erwähnt die ambulante QPR als Qualitätsinstrumente, die helfen können, Qualitätsdefizite zu beheben (Prüfbogen B, Nr. 5.1). Eine gesetzliche Verbindlichkeit der Expertenstandards leite ich daraus nicht ab.
Für Ihre Dokumente bedeutet das: Eine Verfahrensanweisung kann auf einen Pflege- oder Expertenstandard verweisen, muss ihn aber nicht wiederholen. Beide teilen sich die Arbeit. Die Verfahrensanweisung regelt, wer was wann tut. Der Standard regelt, wie die Maßnahme fachlich richtig ausgeführt wird.
In meiner Zuordnung verantwortet die Pflegedienstleitung den fachlichen Inhalt eines Pflegestandards. Diese Grenze gilt auch für meine Arbeit: Gerüst, Lenkung der Dokumente und Zuständigkeiten baue ich mit auf. Der fachliche Inhalt bleibt bei der Pflegedienstleitung.
Woraus besteht eine Verfahrensanweisung?
Ich baue eine Verfahrensanweisung aus zehn Feldern auf. Sie können die Liste kopieren und in Ihre eigene Dokumentenvorlage einsetzen.
- Titel und Kennung: Der Titel nennt den Vorgang, die Kennung ist eindeutig und bleibt über alle Fassungen gleich.
- Zweck: Ein Satz dazu, wozu die Regelung dient und welches Ergebnis sie sichert.
- Geltungsbereich: Für welche Standorte, Teams, Leistungen und Personen sie gilt und was nicht dazugehört.
- Verantwortlichkeiten: Rollen statt Namen: wer entscheidet, wer ausführt und wer informiert wird.
- Ablauf: Nummerierte Schritte, jeder beginnt mit einem Verb. Fristen und Übergaben stehen im Schritt.
- Mitgeltende Unterlagen: Formulare, Arbeitsanweisungen, Standards und Vereinbarungen, auf die die Verfahrensanweisung verweist.
- Aufzeichnungen: Welche Nachweise entstehen, wo sie liegen, wer sie führt und wie lange sie aufbewahrt werden.
- Bekanntmachung: Wie die Mitarbeitenden die Regelung kennenlernen: Unterweisung, Lesebestätigung, Einarbeitung neuer Mitarbeitender.
- Freigabe: Wer die Fassung geprüft und freigegeben hat, mit Datum.
- Version und nächste Überprüfung: Versionsstand, Gültigkeit ab und Termin der nächsten Überprüfung.
Die Felder greifen die Anforderungen aus den Maßstäben und der Norm auf. Verantwortlichkeiten und Ablauf setzen die Vorgabe um, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Verfahren zu beschreiben. Bekanntmachung und Aufzeichnungen belegen, dass ein Verfahren den Mitarbeitenden bekannt ist und umgesetzt wird (MuG, Nr. 1.3).
Titel und Kennung, Freigabe sowie Version und Überprüfung entsprechen sinngemäß einem Abschnitt der Norm. Er betrifft Kennzeichnung, Format sowie Überprüfung und Genehmigung dokumentierter Information (ISO 9001:2015, Abschnitt 7.5.2). Prüfen Sie die Zuordnung an Ihrer lizenzierten Ausgabe. Ohne Zertifizierungsziel belegen dieselben Felder, welchen Stand ein Dokument hat.
Wie sieht das an einer Beschwerderegelung aus?
Die Beschwerderegelung eignet sich als Strukturbeispiel, weil Vorgaben sie ausdrücklich verlangen. So fordern die ambulanten Maßstäbe und Grundsätze eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden oder ein Beschwerdemanagement, das der Dienst vorhält und anwendet (Nr. 1.3).
In der Kinder- und Jugendhilfe kommt die Beschwerde in der Vorschrift zur Betriebserlaubnis vor. Für die Erlaubnis ist in der Regel anzunehmen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist, wenn unter anderem die Möglichkeit der Beschwerde gewährleistet wird. Gemeint ist die Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten, innerhalb und außerhalb der Einrichtung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII). Wie ein Beschwerdeverfahren im Alltag trägt, beschreibt der Beitrag Beschwerdemanagement als Qualitätsindikator.
Beispiel
Angenommen, eine Einrichtung schreibt die Verfahrensanweisung „Umgang mit Beschwerden“. Die folgende Liste zeigt, wie sie die zehn Felder füllen könnte. Alle Fristen sind Platzhalter, die Sie nach Ihren Vorgaben festlegen.
- Titel und Kennung: Umgang mit Beschwerden, Kennung [nach Ihrem Schema vergeben]
- Zweck: Jede Beschwerde wird aufgenommen, bearbeitet und beantwortet. Die Ergebnisse fließen in die Verbesserung der Leistung ein.
- Geltungsbereich: Alle Beschwerden zur Leistung, mündlich oder schriftlich, von den versorgten Personen, ihren Angehörigen oder Vertretungen. [Standorte und Teams nennen]
- Verantwortlichkeiten: Alle Mitarbeitenden nehmen Beschwerden entgegen. Die Teamleitung bearbeitet sie. Die Einrichtungsleitung entscheidet bei Streitfragen und wertet aus. [Rollen an Ihre Struktur anpassen]
- Ablauf: 1. Beschwerde entgegennehmen und im Beschwerdeprotokoll erfassen. 2. Eingang bestätigen bis [Frist festlegen]. 3. Sachverhalt klären bis [Frist festlegen]. 4. Antwort geben bis [Frist festlegen]. 5. Ergebnis und Maßnahme im Protokoll festhalten. 6. Beschwerden im Team auswerten, Rhythmus [festlegen].
- Mitgeltende Unterlagen: Formular Beschwerdeprotokoll, Regelung zum Datenschutz [weitere ergänzen]
- Aufzeichnungen: Beschwerdeprotokoll bei der Teamleitung, Aufbewahrung [Frist festlegen]
- Bekanntmachung: Unterweisung im Team, Lesebestätigung mit Datum, Einarbeitung neuer Mitarbeitender
- Freigabe: [Rolle festlegen], Datum
- Version und nächste Überprüfung: Version [Nummer], gültig ab [Datum], nächste Überprüfung [Datum festlegen]
Die Einträge zeigen nur die Struktur. Fristen und Zuständigkeiten ergeben sich aus Ihren Vereinbarungen und Ihrer Organisation.
Wie machen Sie eine Verfahrensanweisung prüffest?
Prüffest ist eine Verfahrensanweisung, wenn mehr als das Dokument für sie spricht: Antworten und Belege bestätigen sie. Die Prüfliste fasst in fünf Punkten zusammen, was sich dazu aus den Prüfrichtlinien und den Maßstäben ergibt. Sie gilt mit und ohne Zertifizierungsziel.
| Prüfpunkt | Erfüllt, wenn | Nachweis |
|---|---|---|
| Aktuell | Der Ablauf entspricht dem heutigen Alltag und der Überprüfungstermin ist nicht überschritten | Versionsstand und Prüfvermerk |
| Bekannt | Alle beteiligten Mitarbeitenden wurden unterwiesen, auch neue | Unterweisungsnachweis oder Lesebestätigung |
| Angewandt | Der Alltag zeigt die beschriebenen Schritte | Aufzeichnungen aus dem laufenden Betrieb |
| Im Fachgespräch erklärbar | Mitarbeitende schildern den Ablauf in eigenen Worten | Antworten bei einer Nachfrage im internen Audit |
| Überprüfung vorgesehen | Die Verfahrensanweisung steht im Auditprogramm oder Prüfplan | Auditprogramm und Auditbericht |
Fünf Punkte, die eine Prüfung bestätigen kann: Antworten und Belege statt Dokumenten allein.
Wie Dokumente und gelebte Qualität zusammenhängen, beschreibt der Beitrag zur Qualitätskultur im Sozialwesen. Für die eigene Einrichtung machen sechs Schritte aus der Prüfliste eine Arbeitsliste.
Erfassen Sie Ihre vorhandenen Verfahrensanweisungen
Notieren Sie je Dokument Titel, Version, Freigabedatum und Termin der letzten Überprüfung. Die Liste zeigt dann, welche Dokumente veraltet sind.
Entscheiden Sie, welche Vorgänge geregelt sein müssen
Wählen Sie zwei Arten von Vorgängen aus: wiederkehrende Vorgänge, an denen mehrere Rollen beteiligt sind, und Vorgänge, für die Ihre Vereinbarungen eine Regelung verlangen. Eine Mindestzahl nennen weder die Maßstäbe und Grundsätze der Pflege noch die ISO 9001:2015.
Schreiben Sie nach dem Gerüst
Füllen Sie die zehn Felder und nennen Sie Rollen statt Namen. Ein Personalwechsel macht die Regelung dann nicht ungültig.
Machen Sie die Regelung bekannt
Unterweisen Sie die beteiligten Mitarbeitenden und lassen Sie die Kenntnisnahme bestätigen. Nehmen Sie die Regelung außerdem in die Einarbeitung neuer Mitarbeitender auf. Ein Einarbeitungskonzept für wechselnde Leitungen und Qualitätsmanagementbeauftragte beschreibt der Beitrag zur Wissenssicherung bei Einarbeitung und Übergabe.
Sichern Sie Aufzeichnungen aus dem Alltag
Legen Sie fest, welche Aufzeichnungen zeigen, dass der Ablauf gelaufen ist. Prüfen Sie dann in Stichproben, ob sie tatsächlich entstehen.
Planen Sie die Überprüfung ein
Nehmen Sie die Verfahrensanweisung in das Programm Ihrer internen Audits auf. Lassen Sie im Audit Mitarbeitende den Ablauf schildern, wie es der Leitfaden zum internen Audit im Sozialwesen beschreibt.
Was in den nächsten Wochen zu tun ist
Für die nächsten Wochen bleiben drei Aufgaben. Erstellen Sie zuerst die Liste Ihrer vorhandenen Verfahrensanweisungen mit Version und Überprüfungstermin. Prüfen Sie danach jede gegen die fünf Punkte der Prüfliste und vermerken Sie, was fehlt. Legen Sie zum Schluss fest, wer das Fehlende bis wann nachholt.
Ich baue im QM-Handbuch Gerüst, Regeln zur Dokumentenlenkung und Zuständigkeiten mit Ihnen auf. Im System-Check sehe ich mir an, welche Ihrer Regelungen aktuell, bekannt und gelebt sind.
Häufige Fragen
Was ist eine Verfahrensanweisung?
In diesem Beitrag ist eine Verfahrensanweisung eine schriftliche Regelung für einen wiederkehrenden Vorgang. Sie legt fest, wer welche Schritte in welcher Reihenfolge ausführt und wie sich das nachweisen lässt. Im SGB XI steht der Begriff nicht, wohl aber in den Prüfrichtlinien der Pflege, bei der Hygiene und als Informationsgrundlage der Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung und Pflegestandard?
Weil das SGB XI keinen dieser Begriffe definiert, unterscheide ich nach der Frage, die das Dokument beantwortet. Die Verfahrensanweisung regelt, wer bei einem Vorgang was in welcher Reihenfolge tut, die Arbeitsanweisung, wie eine Person einen einzelnen Arbeitsgang ausführt. Der Pflegestandard regelt, wie eine pflegerische Maßnahme fachlich richtig ausgeführt wird, und liegt in meiner Zuordnung bei der Pflegedienstleitung.
Verlangt die ISO 9001 Verfahrensanweisungen?
Dem Wortlaut nach nicht: Die ISO 9001:2015 verlangt dokumentierte Information dort, wo ein Abschnitt sie ausdrücklich fordert. Darüber hinaus bestimmt die Einrichtung selbst, was sie für die Wirksamkeit ihres Systems braucht (Abschnitt 7.5.1). Prüfen Sie das an Ihrer lizenzierten Ausgabe.
Wie viele Verfahrensanweisungen braucht ein Pflegedienst?
Eine Mindestzahl nennen die Maßstäbe und Grundsätze nicht. Die Maßstäbe verlangen, dass die wesentlichen Verfahren dokumentiert, bekannt und umgesetzt sind, und heben Hygieneplan und Beschwerderegelung hervor (Nr. 1.3). Welche weiteren Verfahren wesentlich sind, ist im Einzelfall zu klären.
Wann ist eine Verfahrensanweisung prüffest?
Wenn sie aktuell ist, den Mitarbeitenden nachweislich bekannt ist und im Alltag angewandt wird. Dazu gehört, dass die Mitarbeitenden sie im Fachgespräch erklären können und ihre Überprüfung vorgesehen ist. Die ambulante Prüfrichtlinie fragt, ob Verfahrensanweisungen vorliegen, ob die Mitarbeitenden sie kennen und anwenden und ob sie überprüft werden (Prüfbogen B, Nr. 5.2).
Gibt es eine Vorlage für eine Verfahrensanweisung?
Das Gerüst steht in diesem Beitrag als Liste mit zehn Feldern. Sie können es in Ihre eigene Dokumentenvorlage kopieren und mit dem Beispiel zur Beschwerderegelung abgleichen.
Zum Weiterlesen
- Prozessmanagement im Sozialwesen: Von der Prozesslandkarte zur gelebten SteuerungDer Beitrag zeigt, wie sich Abläufe als Prozesse beschreiben und steuern lassen, und ergänzt damit die einzelne Verfahrensanweisung.
- Leistung: QM-HandbuchIch baue im QM-Handbuch Gerüst, Dokumentenlenkung und Zuständigkeiten für Ihre Regelungen gemeinsam mit Ihnen auf.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026: § 11, § 113, § 113a, § 113b, § 114 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung).
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026: § 45 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung).
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026: § 1a TPG (Transplantationsgesetz, Begriffsbestimmungen).
- Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege: Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege, Teil 1a, Fassung vom 28. April 2025, in Kraft seit 1. Juli 2026 (Nr. 1.3 und Nr. 7), abgerufen am 29.09.2026. gs-qsa-pflege.de (PDF)
- Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege: Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert am 05.04.2023 (Nr. 1.3), abgerufen am 29.09.2026. gs-qsa-pflege.de (PDF)
- Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege, Teil 1a, am 19.05.2025 erlassen, in Kraft seit 01.07.2026, Fassung Juli 2026 (Nr. 4 und Nr. 6, Anlage 2 Prüfbogen B Nr. 5.1 und 5.2), abgerufen am 29.09.2026. md-bund.de (PDF)
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien für die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI, Vollstationäre Pflege, genehmigt im November 2019, redaktionell durchgesehener Nachdruck Juli 2022 (Abschnitt 11), Herausgeber des Nachdrucks: Medizinischer Dienst Bund, abgerufen am 29.09.2026. md-bund.de (PDF)
- DQS GmbH (2026): What you should know about the ISO 9001:2026 revision, englischsprachig (Veröffentlichung am 16. September 2026), abgerufen am 29.09.2026. dqsglobal.com
- ISO/TC 176/SC 2: Guidance on the requirements for Documented Information of ISO 9001:2015 (N1286), Herausgeber ISO, englischsprachig, kostenfrei, abgerufen am 29.09. und 04.11.2026. iso.org (PDF)
- ISO 9001:2015, Quality management systems, Requirements, Abschnitt 7.5 (deutsch: DIN EN ISO 9001:2015-11), Herausgeber ISO, in Deutschland DIN. Der Normtext ist kostenpflichtig, die Angaben sind sinngemäß und an der lizenzierten Ausgabe zu prüfen.
Stand: 4. November 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Christian Monat
Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen. Mehr über mich


