Vor der ersten Zertifizierung nach ISO 9001 steht ein Angebot mit Audittagen und Tagessätzen. Es kommt von der Zertifizierungsstelle, die Ihr System auditiert und das Zertifikat ausstellt. Weil seit dem 16. September 2026 eine neue Fassung der Norm vorliegt, klären Sie mit der Stelle neben der Herleitung der Zahlen auch die Fassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Erstzertifizierung ist ein Zyklus über drei Jahre: zwei Audits bis zum Zertifikat, danach jährlich ein Überwachungsaudit und am Ende eine Rezertifizierung.
- Die Auditzeit beginnt bei der Zahl der Personen im Geltungsbereich. Eine feste Tabelle liefert den Ausgangswert. Die Zertifizierungsstelle rechnet Zu- und Abschläge ein und teilt Ihnen die Herleitung im Vertrag mit.
- Die Kosten ergeben sich aus der Auditzeit, dem Tagessatz laut Angebot, Nebenkosten, Gebühren und Ihrem eigenen Aufwand. Preise nennt dieser Beitrag nicht.
- Nach der Fassung 2015 ausgestellte Zertifikate enden spätestens am 30. September 2029, wenn Sie nicht umstellen. Wann eine Stelle nach der Fassung 2026 zertifizieren darf, hängt davon ab, ob ihre Kompetenz dafür bestätigt ist.
- Vor dem Angebot zählen Sie die Personen im Geltungsbereich, legen ihn fest, fragen mehrere Stellen an und verlangen die Herleitung der Auditzeit.
Auditzeit: die Zeit, die eine Zertifizierungsstelle für Vorbereitung, Prüfung und Bericht eines Audits ansetzt. So beschreibt es das Dokument Global ACI-TECH-3-004, das der internationale Zusammenschluss der Akkreditierungsstellen herausgibt (Abschnitte 1.6 und 2.1). Die Auditzeit geht von der Personenzahl aus. Die Stelle legt sie für jeden Geltungsbereich einzeln fest.
Geltungsbereich: der Teil Ihrer Organisation, den das Zertifikat abdeckt, mit seinen Standorten, Leistungsbereichen und Personen.
Für wen ist ein Zertifikat vorgeschrieben, für wen eine freie Entscheidung?
Bevor Sie Audittage und Kosten rechnen, steht eine Vorfrage: Schreibt Ihr Arbeitsfeld ein Zertifikat vor? In der Pflege verlangt das Gesetz ein Qualitätsmanagement. Eine Zertifizierung nennt es nicht (§ 112 Abs. 2 SGB XI).
Anders liegt es in der stationären Rehabilitation. Solche Einrichtungen gelten nur dann als geeignet, wenn sie zertifiziert sind (§ 37 Abs. 3 SGB IX). Eine bestimmte Norm nennt das Gesetz nicht. Das Verfahren vereinbaren die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Gemeint sind Kostenträger wie die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung (§ 37 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX).
Für die übrigen Felder ordnet der Beitrag Mit Zertifikat oder ohne ein, wann ein Zertifikat nötig ist oder etwas bringt. Die Rechnung in diesem Beitrag hilft in beiden Fällen: Wer zertifiziert werden will, plant damit Zeit und Budget. Wer nur ein funktionierendes internes Qualitätsmanagement möchte, erhält die Grundlage für ein begründetes Nein.
Dabei gilt die Rechnung für die Zertifizierung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Akkreditiert heißt, dass eine Akkreditierungsstelle die Kompetenz der Stelle bestätigt hat, in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die AZAV-Trägerzulassung ist ein eigenes Verfahren. Träger brauchen sie, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle (§ 176 SGB III). Auch die verbandseigenen Kriterien von Systemen wie Diakonie-Siegel, AWO-Tandem oder PQ-Sys folgen eigenen Regeln. Gehört ein ISO-9001-Zertifikat einer akkreditierten Stelle zum System, gilt für diesen Teil die Rechnung dieses Beitrags. Das ist etwa beim AWO-Tandem der Fall.
Wie läuft eine Erstzertifizierung im Dreijahreszyklus ab?
Der Zyklus beginnt mit einem Erstaudit in zwei Stufen. In Stufe 1 schaut die Zertifizierungsstelle vor allem auf Unterlagen und Bereitschaft. In Stufe 2 geht es um die Umsetzung im Alltag. Nach dem Dokument TECH-3-004 dauert Stufe 2 üblicherweise länger als Stufe 1. Einen festen Anteil nennt es aber nicht (Abschnitte 3.1 und 4).
Nach beiden Stufen entscheidet die Stelle über das Zertifikat. Von da an läuft der Zyklus über drei Jahre: Jährlich findet ein Überwachungsaudit statt und am Ende folgt die Rezertifizierung (Abschnitte 5 und 6).
| Zeitpunkt | Was geschieht | Auditzeit nach dem Dokument |
|---|---|---|
| Erstaudit, Stufe 1 und 2 | Prüfung von Unterlagen, Bereitschaft und Umsetzung im Alltag | Tabellenwert zur Personenzahl (Tabelle QMS 1) |
| Überwachung, Jahr 1 und 2 | Die Stelle holt aktuelle Angaben zu Ihrem System ein und prüft ihre geplante Auditzeit | Je Jahr insgesamt etwa ein Drittel der Erstauditzeit |
| Rezertifizierung, Jahr 3 | Neue Prüfung auf Grundlage aktueller Angaben, unter Berücksichtigung der Bewertung der Systemleistung | Etwa zwei Drittel dessen, was ein Erstaudit zu diesem Zeitpunkt erforderte |
Nach Global ACI-TECH-3-004, Abschnitte 4 bis 6. Die Zuordnung zu Jahr 1 bis 3 leitet der Beitrag aus dem dreijährigen Zyklus mit jährlicher Überwachung ab. Einzeln nennt das Dokument die Jahre nicht. Die zwei Drittel beziehen sich auf die Erstauditzeit zum Zeitpunkt der Rezertifizierung, nicht auf die ursprüngliche. Hat sich die Personenzahl geändert, ändert sich die Rechengrundlage.
Zwei Fristen regelt Global ACI-TECH-3-004 nicht: wann nach der Zertifizierungsentscheidung das erste Überwachungsaudit folgt und wie lange schwerwiegende Abweichungen nach Stufe 2 offen bleiben dürfen. Das Dokument stützt sich auf die Zertifizierungsnorm ISO/IEC 17021-1, deren Regeln daneben weitergelten (Abschnitt 0.2). Lassen Sie sich beide Fristen deshalb von der Stelle schriftlich nennen.
Nach welcher Fassung der Norm werden Sie zertifiziert?
Seit dem 16. September 2026 liegt die ISO 9001:2026 vor. Die deutsche Fassung DIN EN ISO 9001:2026-11 ist seit Oktober 2026 beim Normenverlag DIN Media bestellbar. Das Ausgabedatum dieser Fassung ist November 2026. Für die Wahl der Stelle zählt aber etwas anderes.
Eine Zertifizierungsstelle darf erst dann akkreditiert nach der Fassung 2026 zertifizieren, wenn ihre Akkreditierung dafür umgestellt ist. Global ACI hat dafür am 4. September 2026 einen Zeitplan festgelegt. Danach erklären die Zertifizierungsstellen ihre Bereitschaft bis zum 30. Juni 2027. Die Akkreditierungsstellen entscheiden dann bis zum 30. September 2027 über die Umstellung (Global ACI-TECH-3-TR, Abschnitt 4). Wann eine bestimmte Stelle so weit ist, weiß nur sie.
Für Ihre Planung zählen zwei weitere Stichtage. Nach dem 31. März 2028 gilt für Erstzertifizierungen nur noch die Fassung 2026. Wer sich davor nach der Fassung 2015 zertifizieren lässt (einschließlich der Änderung von 2024), muss bis zum 30. September 2029 umstellen. Sonst endet das Zertifikat spätestens an diesem Tag, auch wenn ein späteres Ablaufdatum aufgedruckt ist (Abschnitte 4, 5.2 und 6.4).
Die Umstellung kann in einem Überwachungsaudit, in einem Rezertifizierungsaudit oder in einem eigenen Sonderaudit stattfinden. Ob dafür zusätzliche Auditzeit nötig ist, prüft die Stelle. Eine Zahl von Tagen nennt Global ACI-TECH-3-TR dafür nicht. Den Fahrplan für bestehende Zertifikate beschreibt der Beitrag zur Umstellung auf die ISO 9001:2026.
| Merkmal | Zertifizierung nach der Fassung 2015 | Zertifizierung nach der Fassung 2026 |
|---|---|---|
| Zeitfenster | Erteilung bis zum 31. März 2028 | Sobald die Stelle umgestellt ist, nach dem 31. März 2028 die einzige Möglichkeit |
| Umstellung | Nötig, im Überwachungs-, Rezertifizierungs- oder Sonderaudit | Entfällt, weil das Zertifikat schon nach der neuen Fassung ausgestellt wird |
| Was Sie klären | In welchem Audit die Stelle umstellt und mit wie viel Zusatzzeit | Ab wann die Stelle auf die Fassung 2026 akkreditiert ist |
Nach Global ACI-TECH-3-TR 2029-09-30 (M), Abschnitte 4, 5.2 und 6.4, Version 1.1, Ausgabe 4. September 2026.
Welcher der beiden Wege passt? Drei Kriterien tragen die Entscheidung: wann Sie das Zertifikat brauchen, was die Stelle zu ihrer Akkreditierung sagt und wie aufwendig eine spätere Umstellung wäre. Beginnen Sie deshalb mit einer Frage an die Stelle: Ab wann sind Sie auf die Fassung 2026 akkreditiert?
Wie leitet die Zertifizierungsstelle die Auditzeit her?
Die Herleitung beginnt bei einer Zahl, die Sie selbst zählen können: der wirksamen Personenzahl. Dazu gehören alle Personen im Geltungsbereich aus jeder Schicht: fest Angestellte, befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte. Vertragspersonal zählt mit, sobald es zum Geltungsbereich gehört (Abschnitt 1.9). Maßgeblich ist damit nicht die Zahl der Beschäftigten Ihres gesamten Trägers, sondern die Zahl im Geltungsbereich.
Teilzeitkräfte lassen sich in Vollzeitäquivalente (gleichwertige Vollzeitstellen) umrechnen. Nach dem Dokument kann die Zahl dadurch sinken oder steigen (Abschnitt 2.3.3).
Beispiel
Angenommen, 30 Teilzeitkräfte arbeiten täglich 4 Stunden. Das Dokument rechnet sie als 15 Vollzeitkräfte.
Wie die Stelle die Personenzahl begründet, muss für Sie einsehbar sein (Abschnitt 2.3.2). Lassen Sie sich diese Begründung zeigen, bevor Sie ein Angebot annehmen.
Steht die Personenzahl fest, liest die Stelle in Tabelle QMS 1 den Ausgangswert ab. Er gilt für Stufe 1 und Stufe 2 zusammen.
| Personen im Geltungsbereich | Audittage, Stufe 1 plus Stufe 2 |
|---|---|
| 1 bis 5 | 1,5 |
| 6 bis 10 | 2 |
| 11 bis 15 | 2,5 |
| 16 bis 25 | 3 |
| 26 bis 45 | 4 |
| 46 bis 65 | 5 |
| 66 bis 85 | 6 |
| 86 bis 125 | 7 |
| 126 bis 175 | 8 |
| 176 bis 275 | 9 |
Auszug aus Tabelle QMS 1 (Anhang A) von Global ACI-TECH-3-004 (M), Version 1.0, Ausgabe 10. Juli 2026. Die Tabelle setzt sich bis über 10.700 Personen fort.
Jede Zeile der Tabelle fasst eine Spanne von Personenzahlen zu einem Band zusammen. Diese Bänder sind kein Treppenmodell. Anmerkung 1 zur Tabelle sieht sie als Kontinuum, also als fließenden Übergang von Band zu Band. Eine mögliche Rechnung legt den Tabellenwert an das obere Ende jedes Bandes und verbindet die Punkte geradlinig. Dann ergeben 12 Personen rund 2,2 statt 2,5 Tage.
Diese Rechnung ist eine eigene Lesart, denn das Dokument beschreibt die Linie nicht im Einzelnen. Ergebnisse mit Kommastellen soll die Stelle auf den nächsten halben Tag runden (Abschnitt 2.2.3).
Der Tabellenwert beschreibt Auditzeit, nicht die Zeit vor Ort. Er umfasst auch Vorbereitung, Dokumentenprüfung und Bericht. Vor Ort heißt hier: beim Kunden oder online, vom Eröffnungs- bis zum Abschlussgespräch. Diese Zeit soll grundsätzlich mindestens 80 Prozent der Auditzeit betragen. Reisezeit und Pausen zählen nicht dazu (Abschnitte 1.7 und 2.1.1 bis 2.1.3).
Die Tabelle steht nie allein. Die Personenzahl ist nur der Ausgangspunkt. Danach prüft die Stelle weitere Faktoren und rechnet Zu- oder Abschläge (Abschnitte 0.2, 3.4 und 8). Das Dokument nennt unter anderem diese Beispiele:
- Zuschläge: mehrere Gebäude oder Orte, mehrere Sprachen, hohe Regelungsdichte, komplexe Prozesse, ausgelagerte Funktionen, hohes Risiko.
- Abschläge: ein ausgereiftes System, Vorkenntnis der Stelle über Ihr System, Vorbereitung durch ein anderes Verfahren mit Prüfung durch Dritte, Personal außerhalb des Standorts, dessen Arbeit sich über Aufzeichnungen prüfen lässt.
Für die Abschläge setzt das Dokument eine Grenze: Zusammen dürfen sie 30 Prozent der Tabellenwerte nicht überschreiten (Abschnitt 3.9). Jeder Abschlag zählt dabei nur einmal je Rechnung. Zu- und Abschläge dürfen sich aber gegenseitig ausgleichen.
Bei Zertifizierungen mit mehreren Standorten gilt die Grenze für einzelne Standorte möglicherweise nicht. Für solche Zertifizierungen und ihre Stichprobe verweist TECH-3-004 auf ein eigenes Dokument, Global ACI-TECH-3-001 (Abschnitt 10.2). Wie sich die Stichprobe auf Ihr internes Auditprogramm auswirkt, beschreibt der Beitrag zur Mehrjahresplanung.
Für einen der Faktoren, das Risiko, gibt es eine eigene Tabelle: Tabelle QMS 2 ordnet Tätigkeiten drei Risikokategorien zu. Ihre Beispiele sind ausdrücklich nicht abschließend. Für hohes Risiko nennt sie unter anderem „medical and health services“ (medizinische und gesundheitliche Dienstleistungen). Für mittleres Risiko steht dort etwa „leisure and personal services“ (Freizeit- und persönliche Dienstleistungen) und für niedriges „education“ (Bildung). Bei mittlerem Risiko erwartet das Dokument genau den Tabellenwert, bei hohem mehr Zeit und bei niedrigem möglicherweise weniger.
Wie die Stelle Ihr Leistungsfeld einstuft, erfahren Sie erst aus ihrer Antwort. Auditzeit und Begründung muss sie Ihnen im Vertrag mitteilen (Abschnitt 4.4). Verlangen Sie die Herleitung deshalb schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
Beispiel
Angenommen, ein Angebot setzt für 30 Personen im Geltungsbereich 6 Audittage für das Erstaudit an. Der Tabellenwert liegt aber bei 4. Dann lassen Sie sich die Zuschläge einzeln begründen.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Aus dem Dokument lässt sich kein Preis ablesen, wohl aber, für welche Audits Auditzeit anfällt. Nebenkosten und Gebühren legt das Angebot der Stelle fest. Die Kosten einer Erstzertifizierung im Dreijahreszyklus setzen sich so zusammen:
- Auditzeit mal Tagessatz laut Angebot für Stufe 1 und Stufe 2,
- plus Reise- und Nebenkosten,
- plus Zertifikats- und Verwaltungsgebühren der Stelle,
- plus die Überwachungsaudits in Jahr 1 und Jahr 2,
- plus die Rezertifizierung in Jahr 3,
- plus Ihre internen Stunden für Aufbau, internes Audit und Managementbewertung,
- plus je nach Lage ein Umstellungsaudit oder ein Nachaudit (beides legt die Stelle fest).
Preise nennt dieser Beitrag nicht, auch keine eigenen. Tagessatz, Gebühren und Nebenkosten stehen im Angebot der Stelle.
| Audittage | 12 Personen | 30 Personen | 80 Personen |
|---|---|---|---|
| Erstaudit, Stufe 1 plus 2 | 2,5 | 4 | 6 |
| Überwachung je Jahr | etwa 0,8 | etwa 1,3 | etwa 2 |
| Rezertifizierung | etwa 1,7 | etwa 2,7 | etwa 4 |
| Summe über drei Jahre | etwa 5,8 | etwa 9,3 | 14 |
Tabellenwert vor Zu- und Abschlägen, die die Zertifizierungsstelle festlegt. Erstaudit nach Tabelle QMS 1, Überwachung ein Drittel und Rezertifizierung zwei Drittel davon (Abschnitte 5 und 6 von Global ACI-TECH-3-004). Die Summe über drei Jahre entspricht sieben Dritteln der Erstauditzeit und ist eine eigene Rechnung.
Bei 30 Personen sind das rund 9 Audittage in drei Jahren, Vorbereitung und Bericht der Stelle eingeschlossen. Liest man die Tabelle als Kontinuum, liegen die Werte etwas darunter. Für das Erstaudit ergeben sich dann bei 12 Personen rund 2,2 Tage und bei 30 Personen rund 3,25 Tage. Bei 80 Personen sind es rund 5,75 Tage.
Für kleine Geltungsbereiche gibt es einen Vorbehalt. Die Tabelle nennt keine Mindestzeit (Abschnitt 3.1). Die Anmerkungen zu den Abschnitten 5 und 6 halten aber ein Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit von weniger als einem Audittag für unwahrscheinlich. Bei 12 Personen kann der Rechenwert für die Überwachung deshalb zu niedrig sein.
Werkzeug: Auditzeit-Überschlag
Tragen Sie die Personenzahl Ihres Geltungsbereichs ein, auf Wunsch auch die Vollzeitäquivalente und den Tagessatz aus Ihrem Angebot. Das Werkzeug rechnet nur in Ihrem Browser, speichert nichts und schlägt keinen Betrag vor.
Geben Sie die Personenzahl Ihres Geltungsbereichs ein und wählen Sie „Berechnen“.
Der Überschlag ersetzt nicht die Herleitung der Stelle. Er zeigt, ob ein Angebot in der Größenordnung des Tabellenwerts liegt oder Zu- und Abschläge enthält, die Sie sich erklären lassen.
Was zeigt die Rechnung, wenn Sie kein Zertifikat anstreben?
Wer kein Zertifikat anstrebt, kann dieselbe Rechnung als Gegenprobe nutzen. Sie zeigt, dass eine Zertifizierung keinen einmaligen Aufwand bedeutet. Auditzeit fällt im Erstaudit an, in jedem Überwachungsjahr und in der Rezertifizierung. Dazu kommen Gebühren und die Vorbereitung im eigenen Haus.
Dem steht der Aufwand eines funktionierenden internen Qualitätsmanagements gegenüber. Es braucht ebenfalls Nachweise, ein internes Audit und eine Managementbewertung (siehe Mit Zertifikat oder ohne). Wie das interne Audit abläuft, beschreibt der Leitfaden zum internen Audit. Was die Managementbewertung als Führungsinstrument leistet, steht im Beitrag zur Managementbewertung.
Mit einem Zertifikat kommt ein Nachweis nach außen hinzu, den eine unabhängige Stelle ausstellt. Ob dieser Nachweis den Aufwand wert ist, beantwortet die Rechnung nicht. Sie liefert aber die Zahlen, mit denen Geschäftsführung oder Vorstand ein Ja ebenso begründen können wie ein Nein.
Welche Fragen klären Sie mit der Zertifizierungsstelle?
Sechs Punkte gehören als Fragen ins Gespräch mit der Zertifizierungsstelle.
- Preise: Tagessätze, Gebühren, Reise- und Nebenkosten legt die Stelle in ihrem Angebot fest.
- Zählweise: Ob Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende und Auszubildende zur Personenzahl gehören, regelt Global ACI-TECH-3-004 nicht ausdrücklich. Das Dokument nennt fest Angestellte, befristet Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Vertragspersonal im Geltungsbereich.
- Einstufung: Offen ist, wie die Stelle Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder Suchthilfe beim Risiko einordnet und welche Zu- und Abschläge sie ansetzt.
- Fristen im Zyklus: Wann das erste Überwachungsaudit folgt und wie lange schwerwiegende Abweichungen offen bleiben dürfen, steht nicht in Global ACI-TECH-3-004.
- Umstellung der Akkreditierung: Wann die DAkkS eine bestimmte Zertifizierungsstelle auf die Fassung 2026 umstellt, erfahren Sie von der Stelle selbst.
- Übertragbarkeit: Die AZAV-Trägerzulassung und die verbandseigenen Kriterien der Verbandssysteme haben eigene Regeln. Die Auditzeitlogik dieses Beitrags überträgt sich darauf nicht unmittelbar. Sie gilt aber für ein ISO-9001-Zertifikat, das zu einem Verbandssystem gehört.
Was in den nächsten Wochen zu tun ist
Sechs Schritte bereiten das Angebotsgespräch vor. Die ersten drei liefern auch ohne Zertifizierungsziel die Zahlen für ein begründetes Nein.
Zählen Sie die Personen im Geltungsbereich
Zählen Sie in jeder Schicht alle Personen, die dort arbeiten. Befristete Kräfte und Teilzeitkräfte gehören dazu. Notieren Sie zusätzlich die Vollzeitäquivalente. Halten Sie auch fest, wie Sie Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Auszubildende zuordnen.
Legen Sie den Geltungsbereich fest
Entscheiden Sie, welche Standorte und Leistungsbereiche das Zertifikat abdecken soll. Jede Ausweitung erhöht die Personenzahl und kann Zuschläge auslösen.
Fragen Sie mehrere akkreditierte Stellen an
Holen Sie mehrere Angebote ein und verlangen Sie in jedem die Herleitung der Auditzeit samt Begründung (Abschnitt 4.4).
Klären Sie Fassung und Umstellungsplan
Fragen Sie jede Stelle, ab wann sie auf die Fassung 2026 akkreditiert ist. Für eine Zertifizierung nach der Fassung 2015 lassen Sie sich den Umstellungstermin und die Zusatzzeit nennen.
Planen Sie internes Audit und Managementbewertung ein
Legen Sie beide zeitlich vor das erste externe Audit und planen Sie die Stunden dafür ein.
Legen Sie die Dreijahrestermine fest
Tragen Sie Erstaudit, Überwachungsaudits und Rezertifizierung in Ihren Kalender ein. Lassen Sie vor dem 30. September 2029 Puffer, falls eine Umstellung ansteht.
Checkliste: Fragen an die Zertifizierungsstelle
- Welche Personenzahl legen Sie zugrunde und wie begründen Sie sie? Wie zählen Sie Teilzeit, Schichten, Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Freiwilligendienste und Auszubildende?
- Wie viel Auditzeit setzen Sie für Stufe 1 und Stufe 2 an? Wie teilt sie sich auf den Termin vor Ort sowie auf Vorbereitung und Bericht auf?
- Welche Zu- und Abschläge rechnen Sie ein und mit welcher Begründung? Wie stufen Sie mein Leistungsfeld beim Risiko ein?
- Wie viel Auditzeit kalkulieren Sie für die Überwachungsaudits in Jahr 1 und Jahr 2 und für die Rezertifizierung?
- Welchen Tagessatz, welche Gebühren und welche Reise- und Nebenkosten nennt Ihr Angebot?
- Ab wann sind Sie auf die Fassung 2026 akkreditiert? Bei einer Zertifizierung nach der Fassung 2015: In welchem Audit stellen Sie um und mit wie viel Zusatzzeit?
- Wie berechnen Sie ein Nachaudit, falls nach einem Audit Abweichungen offen bleiben?
- Wie lange nach der Zertifizierungsentscheidung findet das erste Überwachungsaudit statt?
Stand 4. November 2026: Der Beitrag gibt Global ACI-TECH-3-004 (Version 1.0, Ausgabe 10. Juli 2026, anzuwenden ab 28. August 2026) und Global ACI-TECH-3-TR 2029-09-30 (Version 1.1, Ausgabe 4. September 2026, anzuwenden ab 16. September 2026) wieder. Er ersetzt weder das Angebot einer Zertifizierungsstelle noch eine Beratung im Einzelfall.
Ich bereite die Erstzertifizierung nach ISO 9001 vor: mit dem Aufbau oder Umbau des Systems, dem internen Audit, der Managementbewertung und der Vorbereitung auf beide Stufen. Über das Zertifikat entscheidet die Zertifizierungsstelle. Die Gebühren der Stelle kommen hinzu. Als Planungsannahme setze ich bis zum Zertifizierungsaudit 6 bis 12 Monate an. Die Leistung beschreibt die Seite Zertifizierung vorbereiten. Wo Ihr System heute steht, ordnet ein System-Check ein.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine ISO-9001-Zertifizierung?
Als Planungsannahme setze ich bis zum Zertifizierungsaudit 6 bis 12 Monate an. Wie viel davon nötig ist, hängt vom vorhandenen System und der Zahl der Standorte und Dienste ab. Danach beginnt der Dreijahreszyklus mit jährlichen Überwachungsaudits und einer Rezertifizierung im dritten Jahr.
Was kostet eine ISO-9001-Zertifizierung?
Dieser Beitrag nennt keine Preise. Die Kosten ergeben sich aus Auditzeit mal Tagessatz laut Angebot, Nebenkosten, Gebühren, Überwachungsaudits, Rezertifizierung und Ihrem internen Aufwand. Verlangen Sie von der Zertifizierungsstelle die Herleitung der Auditzeit (Abschnitt 4.4 von Global ACI-TECH-3-004).
Wie viele Audittage braucht die Erstzertifizierung nach ISO 9001 für 30 Personen?
Der Tabellenwert für 26 bis 45 Personen beträgt 4 Audittage für Stufe 1 und Stufe 2 zusammen (Tabelle QMS 1). Liest man die Tabelle als Kontinuum, liegt der Wert für 30 Personen bei rund 3,25 Tagen. Zu- und Abschläge legt die Zertifizierungsstelle fest.
Zählen Teilzeitkräfte und Ehrenamtliche bei der Auditzeit mit?
Teilzeitkräfte zählen mit und lassen sich in Vollzeitäquivalente umrechnen, wodurch die Zahl sinken oder steigen kann (Abschnitte 1.9 und 2.3.3 von Global ACI-TECH-3-004). Ob Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende und Auszubildende zählen, regelt das Dokument nicht ausdrücklich. Fragen Sie die Zertifizierungsstelle.
Sollte ich jetzt nach ISO 9001:2015 zertifizieren oder auf die Fassung 2026 warten?
Entscheidend sind Ihr Audittermin, die Auskunft der Zertifizierungsstelle zu ihrer Akkreditierung und der Aufwand einer späteren Umstellung. Fragen Sie die Stelle, ab wann sie auf die Fassung 2026 akkreditiert ist.
Gelten diese Regeln auch für die AZAV-Trägerzulassung oder das Diakonie-Siegel?
Die Auditzeitregeln gelten für die Zertifizierung nach ISO 9001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Für die AZAV-Trägerzulassung gelten sie nicht unmittelbar. Fachkundige Stellen, die Träger zulassen, sind nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 für Zertifizierungsstellen von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen akkreditiert. Das Gesetz verlangt von diesen Stellen ein transparentes und dokumentiertes Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung des Prüfaufwands (§ 177 Abs. 2 Nr. 9 SGB III). Mehrere fachkundige Stellen nennen trotzdem IAF MD 5, den Vorgänger von Global ACI-TECH-3-004, als Maßstab für ihren Prüfaufwand. Die verbandseigenen Kriterien von Systemen wie Diakonie-Siegel, AWO-Tandem oder PQ-Sys folgen eigenen Regeln. Gehört ein ISO-9001-Zertifikat einer akkreditierten Stelle zum Verbandssystem, gelten die Auditzeitregeln für diesen Teil. Das ist etwa beim AWO-Tandem der Fall.
Zum Weiterlesen
- Umstellung auf die ISO 9001:2026: was zertifizierte Träger in welcher Reihenfolge tun müssenFür bereits zertifizierte Träger: welche Schritte bis zum 30. September 2029 in welcher Reihenfolge anstehen.
- Leistung: Zertifizierung vorbereitenWie ich eine Erstzertifizierung nach ISO 9001 vorbereite und was die Vorbereitung umfasst.
Quellen
- Global Accreditation Cooperation Incorporated (Global ACI): Global ACI-TECH-3-004 (M), Determination of Audit Time of Quality, Environmental, and Occupational Health & Safety Management Systems, Version 1.0, Ausgabe 10.07.2026, anzuwenden ab 28.08.2026 (Nachfolger von IAF MD 5:2023), abgerufen am 04.11.2026.
- Global Accreditation Cooperation Incorporated (Global ACI): Global ACI-TECH-3-TR 2029-09-30 (M), Transition Requirements for ISO 9001:2026, Version 1.1, Ausgabe 04.09.2026, anzuwenden ab 16.09.2026, abgerufen am 04.11.2026.
- DIN Media: DIN EN ISO 9001:2026-11, Qualitätsmanagementsysteme, Anforderungen, Produktseite, abgerufen am 03.11.2026. Themenseite: Revision der ISO 9001, abgerufen am 03.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026: § 112 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung), § 176 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch, Arbeitsförderung), § 37 SGB IX und § 6 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026: § 177 Absatz 2 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch, Arbeitsförderung).
- Bundesagentur für Arbeit: Kommunikationskonzept Zulassung von Trägern und Maßnahmen (V03, April 2024), Kapitel 2.2, PDF, abgerufen am 03.11.2026.
- TÜV NORD (fachkundige Stelle, Anbieterangabe): AZAV Zertifizierung, Abschnitt „Wie läuft eine AZAV Trägerzulassung ab?“, abgerufen am 03.11.2026.
- APV-Zertifizierungs GmbH (fachkundige Stelle, Anbieterangabe): Gebührenordnung System- und Produktzertifizierung, Stand 01.10.2020, abgerufen am 03.11.2026.
- DQS (fachkundige Stelle, Anbieterangabe): Hinweise und Änderungen zum AZAV-Verfahren, Beitrag vom 28.03.2024 zur Prüfung von Schulungsstätten, abgerufen am 03.11.2026.
- Verbandssysteme, abgerufen am 29.09.2026: TÜV NORD, AWO Tandem, Zertifizierung (Zertifizierung nach der akkreditierten DIN EN ISO 9001 mit zusätzlichen, nicht akkreditierten AWO-Kriterien); Der Paritätische, Das Paritätische Qualitätssystem PQ-Sys; Diakonie Deutschland, Das Diakonie-Siegel.
- ISO/IEC: ISO/IEC 17021-1:2015, Conformity assessment, Requirements for bodies providing audit and certification of management systems. Die Norm wird in Global ACI-TECH-3-004, Abschnitt 0.2, als Grundlage genannt.
Stand aller Angaben: 4. November 2026.
Christian Monat
Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen. Mehr über mich


