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Die sieben Grundsätze des Qualitätsmanagements: was sie in einem Träger der Sozialen Arbeit und Pflege bedeuten

Die überarbeiteten Normen ISO 9000 und ISO 9001 sind in diesem Herbst erschienen, ihre sieben Grundsätze bleiben im Kern dieselben wie seit 2015. Für einen Träger der Sozialen Arbeit und Pflege zählt weniger der Normtext als die Übersetzung in den eigenen Alltag, mit oder ohne Zertifizierungsabsicht. Dieser Beitrag ordnet jedem Grundsatz ein schlankes Verfahren zu und bietet einen Kurzcheck für die eigene Einrichtung.

  • Christian Monat
  • ca. 12 Min. Lesezeit
Eine Mitarbeiterin im grünen Shirt bringt im geschmückten Tagesraum eines Pflegeheims Getränke, an den Tischen sitzen Bewohnerinnen und Bewohner.

Seit Oktober 2026 ist die deutsche Fassung der überarbeiteten Norm ISO 9001 bestellbar, und die deutsche Fassung der zugehörigen ISO 9000 liegt ebenfalls vor. Nach bisherigen Angaben gibt es in der Überarbeitung keinen Bruch: Die sieben Grundsätze des Qualitäts­managements bleiben inhaltlich, was sie waren, nur klarer formuliert. Für einen Träger der Sozialen Arbeit oder der Pflege heißt das: Die Grundsätze gelten so oder so. Entscheidend ist, was sie im eigenen Alltag bedeuten, mit oder ohne Zertifikat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sieben Grundsätze bilden das Fundament jedes Qualitäts­managements, unabhängig davon, ob ein Träger zertifiziert ist oder werden will.
  • Die zugehörige Normreihe ist gerade neu erschienen. An Bezeichnung und Kernaussage der sieben Grundsätze ändert das nach bisherigen Angaben nichts.
  • Für einen Träger der Sozialen Arbeit und Pflege heißen sie konkret: mehrere Adressaten im Blick behalten, eine Kultur statt einzelner Anweisungen, wenige Kennzahlen mit Wirkung und ein gemeinsames Verfahren für Verbesserung.
  • Jeder Grundsatz braucht kein Handbuchkapitel, sondern ein schlankes Verfahren mit Auslöser, Zuständigkeit und Nachweis.
  • Der Kurzcheck in diesem Beitrag zeigt, welcher Grundsatz bei Ihnen am wenigsten trägt, und nennt dazu einen nächsten Schritt.

Grundsätze des Qualitäts­managements: sieben Grundhaltungen, die die Normreihe ISO 9000 als gemeinsame Basis jedes Qualitäts­management­systems beschreibt. Sie sind keine Vorschrift mit vorgegebenem Wortlaut, sondern eine Denkweise, aus der sich die einzelnen Anforderungen der Zertifizierungsnorm ISO 9001 ableiten.

Qualitätskultur: die Summe aus gelebten Werten, Haltungen und Gewohnheiten einer Organisation. Sie entscheidet, wie ernst Qualität im Alltag jenseits der Dokumente genommen wird.

Herkunft und Normstand: was sich mit der neuen ISO 9000 ändert und was nicht

Jedes Qualitäts­management beruht auf denselben sieben Grundsätzen, mit oder ohne Zertifikat. Sie stehen nicht in der Zertifizierungsnorm ISO 9001 selbst, sondern in der zugehörigen Grundlagen-Norm ISO 9000. Diese beschreibt Begriffe und Denkweise, aus denen sich die einzelnen Anforderungen der ISO 9001 ableiten. Wer die Grundsätze kennt, versteht deshalb auch ohne Zertifizierungsabsicht, worauf ein funktionierendes Qualitäts­management zielt.

Beide Normen sind 2026 neu erschienen. Das zuständige Normungsgremium ISO/TC 176/SC 2 veröffentlichte die überarbeitete ISO 9001:2026 am 16. September 2026 (DQS, 2026). Die deutsche, zweisprachige Fassung DIN EN ISO 9001:2026-11 ist laut der DIN-Vertriebstochter DIN Media seit Oktober 2026 bestellbar und ersetzt DIN EN ISO 9001:2015-11. Die zugehörige ISO 9000:2026, die fünfte Ausgabe der Grundlagen-Norm, liegt nach denselben Angaben als deutsche Fassung DIN EN ISO 9000:2026-09 vor. Die Ausgabe 2026-09 ersetzt DIN EN ISO 9000:2015-11.

An den sieben Grundsätzen selbst ändert sich dabei inhaltlich wenig. Mehrere Zertifizierungs­stellen beschreiben sie nach der Überarbeitung als klarer formuliert, in Bezeichnung und Kernaussage aber unverändert. Am Normtext von ISO 9000:2026 selbst, englisch wie deutsch, ließ sich das für diesen Beitrag nicht prüfen, weil er kostenpflichtig ist. Für die Praxis heißt das: Die folgende Einordnung gilt unabhängig davon, ob Ihr Träger zertifiziert ist oder eine Zertifizierung anstrebt.

Die sieben Grundsätze heißen: Kundenorientierung, Führung, Engagement von Personen, prozessorientierter Ansatz, Verbesserung, faktengestützte Entscheidungsfindung und Beziehungsmanagement. So benennt sie die bisherige deutsche Fassung DIN EN ISO 9000:2015, ebenso die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ). Was die überarbeitete Zertifizierungsnorm für einen bereits zertifizierten Träger im Einzelnen ändert, zeigt der Beitrag zur ISO-9001-Revision im Sozialwesen (ISO 9001:2026 im Sozialwesen).

Sieben Grundsätze binden niemanden formal, wenn keine Zertifizierung verlangt ist. Sie tragen trotzdem jedes Qualitäts­management, das im Alltag wirkt.

Mein Angebot richtet sich an beide Arten von Trägern gleichermaßen: an solche, die zertifiziert werden wollen oder müssen, und an solche, die ein funktionierendes internes Qualitäts­management ohne Zertifikat wollen. Beide Wege verlangen dieselben sieben Grundsätze, nur unterschiedlich formal belegt. Die folgende Übersicht zeigt, was in beiden Fällen zählt und was ISO 9001 zusätzlich formal verlangt.

GrundsatzOhne Zertifizierungsabsicht: was zähltMit ISO-9001-Zertifizierung: was zusätzlich verlangt wird
Kundenorientierung und BeziehungsmanagementBeteiligungs- und Mitwirkungsrechte werden eingehalten und tatsächlich genutzt.Verfahren und Nachweise sind dokumentiert und im Audit vorzeigbar.
Führung und Engagement von PersonenDie Leitung macht Erwartungen im Alltag klar, Rückmeldung an Mitarbeitende ist üblich.ISO 9001:2026 Ziffer 5.1.1 verlangt ausdrücklich die aktive Förderung einer Qualitätskultur.
Prozessorientierter Ansatz und faktengestützte EntscheidungKernprozesse sind bekannt, wenige Kennzahlen liegen vor und werden genutzt.Prozesse und Kennzahlen sind schriftlich hinterlegt und werden im Audit geprüft.
VerbesserungUrsachen werden gesucht, nicht nur der Einzelfall gelöst.Ein dokumentiertes Verbesserungsverfahren mit Wirksamkeitsprüfung ist Pflicht.

Kernaussage: Alle sieben Grundsätze gelten unabhängig vom Zertifikat. Eine Zertifizierung verlangt zusätzlich die schriftliche, prüfbare Fassung. Stand 25. September 2026.

Kundenorientierung und Beziehungsmanagement: mehrere Adressaten im Blick behalten

Kundenorientierung und Beziehungsmanagement gehören zusammen, weil beide danach fragen, wen ein Träger im Blick behalten muss. Ein Träger der Sozialen Arbeit oder Pflege hat mehrere Adressaten gleichzeitig, anders als ein Wirtschaftsunternehmen mit einem einzelnen Kunden. Klientinnen, Bewohner und Angehörige erwarten etwas anderes als der Kosten­träger, der die Leistung finanziert. Kundenorientierung bedeutet deshalb zuerst, diese Adressaten und ihre jeweiligen Erwartungen auseinanderzuhalten.

In der Kinder- und Jugendhilfe ist die Beteiligung der Adressaten sogar Gesetz. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8 Absatz 1 SGB VIII, Sozialgesetzbuch Achtes Buch). Beteiligung muss dabei in einer für sie verständlichen und wahrnehmbaren Form stattfinden (§ 8 Absatz 4 SGB VIII). Ein Träger, der das ernst nimmt, braucht dafür keine Software, sondern ein Verfahren: Wer fragt wen, wann und wie wird die Antwort dokumentiert.

In Wohnformen mit Heimcharakter wirkt ein gewählter Heimbeirat an zentralen Entscheidungen mit, etwa bei der Vertrags- und Vergütungsgestaltung oder bei der Qualität der Betreuung. Das regelt das Heimrecht des jeweiligen Bundeslands. Auch hier zählt weniger die Rechtsgrundlage selbst als die Frage, ob der Beirat tatsächlich einbezogen wird, bevor eine Entscheidung feststeht.

Beispiel

Angenommen, eine ambulante Suchthilfeeinrichtung erhebt einmal jährlich, wie zufrieden Klientinnen und Klienten mit der Erreichbarkeit sind und wie der Kosten­träger die Abrechnung bewertet. Beide Rückmeldungen laufen im selben Protokoll zusammen, nicht in getrennten Verfahren.

Für Träger der Eingliederungs­hilfe kommt die personenzentrierte Ausrichtung des Bundesteilhabegesetzes (BThG) hinzu, die Wünsche und Ziele der leistungsberechtigten Person zum Ausgangspunkt der Hilfeplanung macht. Wie sich das mit dem eigenen Qualitäts­management verbindet, beschreibt der Beitrag zum Qualitäts­management nach dem BThG (BThG und Qualitäts­management in der Eingliederungs­hilfe).

Beziehungsmanagement erweitert den Blick auf Kosten­träger, Aufsichts­behörden und Kooperationspartner, mit denen ein Träger dauerhaft zusammenarbeitet. Ein schlankes Verfahren reicht: ein fester Termin im Jahr mit jedem zentralen Kosten­träger, ein Protokoll und eine Liste offener Punkte mit Frist. Auslöser ist der Kalender, nicht erst ein Problem. Zuständig ist die Einrichtungs- oder Bereichsleitung, Nachweis ist das Protokoll selbst. Die Ergebnisse gehören anschließend in die Management­bewertung, also die Bewertung des Systems durch die Leitung, nicht in eine eigene, separate Ablage (Management­bewertung als Führungsinstrument).

Führung und Engagement von Personen: wie eine Qualitätskultur entsteht

Führung und Engagement von Personen gehören zusammen, weil eine Qualitätskultur nur entsteht, wenn beide zusammenwirken. Führung im Sinn des Grundsatzes bedeutet, dass die Leitung eine gemeinsame Ausrichtung schafft und das im eigenen Handeln sichtbar macht, nicht nur in einem Leitbild.

Engagement von Personen meint, dass Mitarbeitende auf allen Ebenen befähigt und eingebunden sind. Sie kennen die Arbeit an der Klientin oder am Bewohner aus erster Hand, die Leitung kennt sie aus zweiter. Ein Verbesserungsvorschlag, der ohne Rückmeldung bleibt, wird kein zweites Mal eingereicht. Ein schlankes Verfahren genügt: eine feste Stelle für Vorschläge, eine Zusage zur Rückmeldung innerhalb einer festgelegten Frist und ein kurzer Vermerk, was daraus geworden ist.

Beispiel

Angenommen, eine Pflegeeinrichtung führt eine vierteljährliche Teambesprechung ein, in der jede Fachkraft einen Verbesserungsvorschlag einbringen kann. Die Leitung entscheidet innerhalb von vier Wochen und teilt die Entscheidung samt Begründung mit, auch wenn sie ablehnend ausfällt.

Wie eng beides zusammengehört, zeigt die überarbeitete ISO 9001:2026. Ziffer 5.1.1 verlangt seit der Überarbeitung ausdrücklich, dass die oberste Leitung eine Qualitätskultur und ethisches Verhalten aktiv fördert (DQS, 2026). Für einen zertifizierten Träger ist das damit erstmals eine formale Anforderung, für einen Träger ohne Zertifizierungsabsicht bleibt es eine Beschreibung dessen, was gute Führung ohnehin leisten sollte. Was eine gelebte Qualitätskultur von einer nur behaupteten unterscheidet, beschreibt der Beitrag zur Qualitätskultur im Sozialwesen (Qualitätskultur im Sozialwesen).

Prozessorientierter Ansatz und faktengestützte Entscheidung: wenige Kennzahlen mit Wirkung

Prozessorientierter Ansatz und faktengestützte Entscheidungsfindung gehören zusammen, weil eine Kennzahl nur dort etwas taugt, wo vorher klar ist, welcher Prozess sie erzeugt. Ein Träger braucht dafür keine vollständige Prozesslandschaft, sondern zuerst die Kernprozesse: Aufnahme, Hilfe- oder Pflegeplanung, Leistungserbringung, Abschluss. Wie sich diese Kernprozesse beschreiben lassen, ohne dass daraus ein Handbuch mit hundert Seiten wird, zeigt der Beitrag zum Prozessmanagement im Sozialwesen (Prozessmanagement im Sozialwesen).

Für jeden Kernprozess genügen wenige Kennzahlen, wenn sie eine Wirkung haben, also tatsächlich eine Entscheidung der Leitung beeinflussen. Eine Kennzahl, die niemand ansieht, ist Dokumentation, keine faktengestützte Entscheidung.

In der Kinder- und Jugendhilfe wird das vertraglich verankert. Der öffentliche Jugendhilfeträger darf Entgelte nur übernehmen, wenn neben der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung auch eine Vereinbarung über Qualitäts­entwicklung besteht (§ 78b SGB VIII). Die Maßstäbe dafür entwickelt formal der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, etwa das Jugendamt (§ 79a SGB VIII), verbindlich für den einzelnen freien Träger werden sie erst über diese Vereinbarung. Wer sie ernst nimmt, braucht dafür ohnehin eigene Kennzahlen zur Qualität, unabhängig von einer ISO-Zertifizierung.

In der Eingliederungs­hilfe kann der Kosten­träger bei Anhaltspunkten für eine Pflichtverletzung unangekündigt die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung prüfen (§ 128 Absatz 1 und 2 SGB IX, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Wer dann keine belastbaren Fakten vorlegen kann, gerät in eine schwache Position, unabhängig davon, wie gut die Arbeit tatsächlich ist.

Ein Verfahren für faktengestützte Entscheidungen braucht drei Elemente: eine feste Auswahl an Kennzahlen je Kernprozess, einen festen Turnus für die Auswertung und eine Stelle, an der die Ergebnisse zusammenlaufen. Diese Stelle ist die Management­bewertung.

Verbesserung: ein Verfahren für Beschwerde, Ereignis, Audit und Kennzahl

Der Grundsatz Verbesserung verlangt einen ständigen Fokus, nicht eine einmalige Aktion. In der Praxis kommt Verbesserungsbedarf aus vier Richtungen: aus einer Beschwerde, aus einem kritischen Ereignis, aus einer Auditfeststellung oder aus einer Kennzahl, die von der Erwartung abweicht.

Diese vier Anlässe brauchen kein eigenes Verfahren je Anlass, sondern ein gemeinsames. Entscheidend ist die Frage nach der Ursache im Ablauf, nicht nach der Person, die den Fehler gemacht hat. Wer stattdessen nach einer Schuldigen oder einem Schuldigen sucht, verhindert genau die Offenheit, die der Grundsatz Engagement von Personen voraussetzt.

Wie sich eine Beschwerde systematisch auswerten lässt, beschreibt der Beitrag zum Beschwerdemanagement als Qualitätsindikator (Beschwerdemanagement als Qualitätsindikator). Wie ein internes Audit Feststellungen erzeugt, die in dasselbe Verfahren einlaufen, zeigt der Leitfaden zum internen Audit im Sozialwesen (Internes Audit im Sozialwesen: ein Leitfaden).

Die folgenden sieben Schritte bauen ein gemeinsames Verfahren für alle vier Anlässe auf.

  1. Eingang erfassen

    Nehmen Sie jede Beschwerde, jedes kritische Ereignis, jede Auditfeststellung und jede Kennzahlenabweichung an einer festen Stelle entgegen.

  2. Zuständigkeit benennen

    Legen Sie fest, wer die Bearbeitung verantwortet, unabhängig vom Auslöser.

  3. Ursache klären

    Fragen Sie nach der Ursache im Ablauf, nicht nach der verantwortlichen Person.

  4. Maßnahme festlegen

    Bestimmen Sie eine konkrete Maßnahme mit Frist und zuständiger Person.

  5. Wirksamkeit prüfen

    Legen Sie fest, woran Sie die Wirkung der Maßnahme erkennen und wann Sie das prüfen.

  6. Ergebnis dokumentieren

    Halten Sie Auslöser, Ursache, Maßnahme und Prüftermin schriftlich fest.

  7. In die Management­bewertung einbeziehen

    Nehmen Sie die Ergebnisse in die nächste Management­bewertung auf, statt sie isoliert abzulegen.

Beispiel

Angenommen, eine Beschwerde über lange Wartezeiten bei der Aufnahme und eine Auditfeststellung zur selben Aufnahmephase laufen im selben Formular zusammen. Die Ursachenanalyse zeigt dann, ob beide auf dieselbe Lücke im Ablauf zurückgehen.

Wie weit jeder der sieben Grundsätze in der eigenen Einrichtung schon trägt, lässt sich mit dem folgenden Kurzcheck einordnen.

Kurzcheck: Wie weit tragen die sieben Grundsätze bei Ihnen?

Das Werkzeug wertet keine Zahlen, sondern eine Selbsteinschätzung je Grundsatz aus. Wählen Sie zu jeder Aussage die Stufe, die den Alltag in Ihrer Einrichtung am besten beschreibt. Das Ergebnis nennt zuerst den Grundsatz, der am wenigsten trägt, mit einem Verweis auf einen passenden Beitrag. Es ist eine Einordnungshilfe, keine Bewertung im Sinn einer Zertifizierung.

Kurzcheck: sieben Grundsätze
Zu jeder Aussage eine von vier Stufen wählen. Das Werkzeug läuft nur in Ihrem Browser, ohne Speicherung und ohne Übertragung Ihrer Angaben.

Wählen Sie zu jedem Grundsatz eine Stufe, dann erscheint hier Ihr Profil.

Der Kurzcheck ist eine Selbsteinschätzung der eigenen Einrichtung, keine Bewertung im Sinn einer Zertifizierung und kein Ergebnis einer externen Prüfung. Er beschreibt die Lage, er empfiehlt keine bestimmte Leistung. Bezeichnung der sieben Grundsätze nach DIN EN ISO 9000:2015 und der Deutschen Gesellschaft für Qualität, Stand 25. September 2026.

Was in den nächsten Wochen zu tun ist

Beginnen Sie mit dem Kurzcheck oben und notieren Sie, welcher der sieben Grundsätze bei Ihnen am wenigsten trägt. Legen Sie für genau diesen ein schlankes Verfahren fest, mit Auslöser, Zuständigkeit und Nachweis, bevor Sie sich dem nächsten zuwenden. Sieben Verfahren gleichzeitig aufzubauen, überfordert eine Einrichtung ohne eigene Qualitätsabteilung.

Für einen Träger, der eine Zertifizierung anstrebt, zeigt die Übersicht weiter oben, was zusätzlich zu belegen ist. Für einen Träger ohne Zertifizierungsabsicht bleibt das Ziel dasselbe: ein Verfahren, das im Alltag trägt, nicht nur auf dem Papier steht.

Als externer Qualitäts­management­beauftragter ordne ich im Rahmen eines System-Checks ein, welche der sieben Grundsätze in einem Träger bereits tragen und wo ein schlankes Verfahren fehlt (System-Check als Maßstab). Mehr zur laufenden Begleitung als externer Qualitäts­management­beauftragter steht auf der Leistungsseite (Externer Qualitäts­management­beauftragter).

Stand 25. September 2026: Dieser Beitrag ordnet die sieben Grundsätze des Qualitäts­managements nach der deutschen Fassung DIN EN ISO 9000:2015 ein. Er verweist auf die Änderungen durch ISO 9000:2026 und ISO 9001:2026, soweit sie zu diesem Datum öffentlich zugänglich geprüft werden konnten. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was sind die sieben Grundsätze des Qualitäts­managements nach ISO 9000?

Kundenorientierung, Führung, Engagement von Personen, prozessorientierter Ansatz, Verbesserung, faktengestützte Entscheidungsfindung und Beziehungsmanagement. So benennt sie die bisherige deutsche Fassung DIN EN ISO 9000:2015, ebenso die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ).

Gelten die sieben Grundsätze auch ohne ISO-9001-Zertifizierung?

Ja. Die Grundsätze stehen in der Grundlagen-Norm ISO 9000, nicht in der Zertifizierungsnorm ISO 9001, und binden deshalb niemanden formal. Sie eignen sich trotzdem als Orientierung für ein internes Qualitäts­management ohne Zertifikat.

Was hat sich mit der neuen ISO 9000:2026 an den sieben Grundsätzen geändert?

Nach Angaben mehrerer Zertifizierungs­stellen bleiben Bezeichnung und Kernaussage der sieben Grundsätze unverändert, nur klarer formuliert. Am kostenpflichtigen Normtext selbst ließ sich das für diesen Beitrag nicht prüfen.

Ist die deutsche Fassung der überarbeiteten Normen schon verfügbar?

Ja. Die deutsche, zweisprachige Fassung DIN EN ISO 9001:2026-11 ist laut DIN Media seit Oktober 2026 bestellbar. Die deutsche Fassung DIN EN ISO 9000:2026-09 der zugehörigen Grundlagen-Norm ISO 9000:2026 liegt ebenfalls vor und ersetzt DIN EN ISO 9000:2015-11.

Muss jeder der sieben Grundsätze ein eigenes Dokument bekommen?

Nein. Ausreichend ist ein schlankes Verfahren je Grundsatz mit Auslöser, Zuständigkeit und Nachweis. Ein eigenes Handbuchkapitel verlangt keiner der sieben Grundsätze.

Wie wirkt sich Kundenorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe aus?

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen, in einer für sie verständlichen Form (§ 8 Absatz 1 und 4 SGB VIII). Ein Verfahren dafür ist bereits Kundenorientierung im Sinn des ersten Grundsatzes.

Zum Weiterlesen

Quellen

  1. Internationale Organisation für Normung (ISO): ISO 9000:2026, Quality management, Fundamentals and vocabulary, fünfte Ausgabe. iso.org, abgerufen am 25.09.2026.
  2. DQS Holding GmbH: ISO 9001 revision at a glance, zu Ziffer 5.1.1 und Qualitätskultur, Veröffentlichung der Norm am 16.09.2026. dqsglobal.com, abgerufen am 25.09.2026.
  3. DIN Media GmbH: Revision der ISO 9001, Themenseite zur deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2026-11, bestellbar seit Oktober 2026, mit Verweis auf DIN EN ISO 9000:2026-09. dinmedia.de, abgerufen am 03.11.2026.
  4. DIN Media GmbH: DIN EN ISO 9001:2026-11, Qualitäts­management­systeme, Anforderungen, deutsche und englische Fassung, Produktseite, ersetzt DIN EN ISO 9001:2015-11. dinmedia.de, abgerufen am 03.11.2026.
  5. DIN Media GmbH: DIN EN ISO 9000:2026-09, Qualitäts­management, Grundlagen und Begriffe, deutsche Fassung, Produktseite, ersetzt DIN EN ISO 9000:2015-11. dinmedia.de, abgerufen am 03.11.2026.
  6. Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ): Die sieben Grundsätze von Qualitäts­management. dgq.de, abgerufen am 25.09.2026.
  7. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 8 SGB VIII, § 78b SGB VIII, § 79a SGB VIII, abgerufen am 25.09.2026.
  8. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 128 SGB IX, abgerufen am 25.09.2026.

Stand aller Angaben: 25. September 2026. Angaben zur deutschen Fassung der ISO 9001 nachgeführt, Stand 3. November 2026.

Christian Monat

Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen. Mehr über mich

Die sieben Grundsätze im eigenen Träger einordnen

Als externer Qualitätsmanagementbeauftragter ordne ich im Rahmen eines System-Checks ein, welche der sieben Grundsätze bereits tragen und wo ein schlankes Verfahren fehlt. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende ein Zertifikat steht.

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Drei Menschen sitzen an einem Holztisch in einem hellen Raum mit Pflanzen, ein Mann erklärt etwas, eine Frau und ein weiterer Mann hören zu.