Junge Initiativen arbeiten mit Kindern und Jugendlichen dort, wo kein Haus mit Dienstplan steht: am Drehort, im Gruppenchat, auf Fahrt oder im Einzelgespräch nach dem Workshop. Zum Team gehören dann neben wenigen Festangestellten auch Honorarkräfte und Ehrenamtliche, die nur für ein Projekt dazukommen. Ich empfehle, ein Schutzkonzept für ein solches Team bei den eigenen Formaten zu beginnen und nicht bei einem Muster für ein Haus.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann von Jugendamt, Förderer oder Schule nach einem Schutzkonzept gefragt werden. Das Gesetz verlangt es von Angeboten ohne Betriebserlaubnis nicht unmittelbar; nach Auffassung des Bundesjugendministeriums wirkt es seit Juli 2025 aber über Förderung und Vereinbarungen.
- Was die jeweilige Stelle verlangt, steht in ihrer Richtlinie, im Bescheid oder in der Vereinbarung. Fragen Sie dort nach und lassen Sie sich die Erwartung schriftlich geben.
- Ein kleines Team kann mit sieben Bausteinen beginnen: Risikoanalyse der eigenen Formate, Verhaltensregeln, Führungszeugnisse mit Wiedervorlage, Ansprechperson, Beschwerdeweg, Vorgehen bei Verdacht und ein fester Termin zur Überprüfung.
- Für den Fall eines Verdachts legt das Konzept vorab fest, wer Fachleute einbezieht, etwa eine insoweit erfahrene Fachkraft. Das Team entscheidet dann nicht allein.
- Einen Einstieg können Sie in vier bis acht Wochen planen, möglichst vor Kooperation oder Förderantrag. Ein Zertifikat verlangen weder das Chemnitzer Jugendamt noch die im Beitrag genannten Förderer.
Schutzkonzept (auch Kinderschutzkonzept oder Gewaltschutzkonzept genannt): die schriftlich festgelegten Regeln, Zuständigkeiten und Abläufe, mit denen ein Angebot Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützt und bei einem Verdacht handlungsfähig bleibt. Es beginnt mit einer Analyse der eigenen Risiken und wirkt nur, wenn das Team es kennt, anwendet und in festen Abständen überprüft.
Insoweit erfahrene Fachkraft: eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft, die bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdung berät. Über den Fall entscheidet sie nicht, die Verantwortung bleibt bei der Fachkraft, die sie hinzuzieht (Jugendamt Chemnitz).
Wen betrifft das und was verlangen Jugendamt, Förderer und Schule?
Gemeint sind kleine Vereine, gemeinnützige UG und GmbH mit Kinder- und Jugendangeboten, etwa Film- und Medienprojekten, Bildungs- und Beteiligungsformaten oder Freizeitangeboten. Solche Angebote können Jugendarbeit im Sinne von § 11 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch sein, kurz SGB VIII, das die Kinder- und Jugendhilfe regelt. Ob Ihr Projekt dazu zählt oder als schulische Veranstaltung gilt, klärt das Jugendamt.
Kitas, Wohngruppen und ähnliche Einrichtungen brauchen dagegen eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamts, der Landesbehörde, die auch Träger berät. Die Betriebserlaubnis setzt in der Regel ein Schutzkonzept voraus. Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen brauchen keine (§ 45 SGB VIII). Ob ein Angebot eine erlaubnispflichtige Einrichtung ist, entscheidet das Landesjugendamt. Was Träger mit Erlaubnis belegen müssen, beschreibt der Beitrag zur Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.
Neu ist seit dem 1. Juli 2025, dass der Schutz vor Gewalt bei allen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu den Qualitätsmerkmalen zählt. Vorher galt dieses Qualitätsmerkmal nur für Einrichtungen und für Familienpflege, also die Betreuung in Pflegefamilien. Qualitätsmerkmale gehören zu den Maßstäben, die das Jugendamt für die Qualität von Angeboten entwickelt, anwendet und überprüft. An dieselben Merkmale knüpft das Gesetz die Förderung freier Träger und die Vereinbarungen über Leistungen (§§ 74, 77 und 79a SGB VIII). Freie Träger sind Organisationen, die Jugendhilfe anbieten, ohne Behörde zu sein.
Nach Auffassung des Bundesjugendministeriums wirkt die Regel dadurch mittelbar auf alle Angebote, ausdrücklich auch auf die Jugendarbeit. Die Bundesregierung nannte es im Februar 2026 eine Voraussetzung, dass bei allen Angeboten der Jugendhilfe Schutzkonzepte verbindlich entwickelt und angewendet werden; zuständig für die Umsetzung seien die Länder. Mecklenburg-Vorpommern etwa hat das Thema selbst geregelt, mit einem Kinderschutzgesetz seit 2026, das auch Vereine im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich erfasst.
Für eine Initiative ohne Betriebserlaubnis heißt das: Das Gesetz wendet sich an das Jugendamt, nicht an sie. Wer aber Fördergeld beantragt oder eine Vereinbarung schließt, kann dort auf den Schutz vor Gewalt als Bedingung treffen.
Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe voraus. Anspruch darauf hat, wer unter anderem gemeinnützige Ziele verfolgt und mindestens drei Jahre in der Jugendhilfe tätig war (§§ 74 und 75 SGB VIII).
Was Jugendämter konkret verlangen, zeigt als Beispiel die Stadt Chemnitz, deren Unterlagen öffentlich vorliegen. Ihre Handlungsempfehlung versteht sich als Orientierungsrahmen, andere Jugendämter können anders vorgehen.
| Stelle | Was verlangt oder empfohlen wird |
|---|---|
| Jugendamt, Beispiel Chemnitz | Handlungsempfehlung mit Redaktionsschluss April 2026 für alle Angebote der Jugendhilfe, auch ohne Betriebserlaubnis |
| Kommunale Förderung, Beispiel Chemnitz | Jugendbildung ab Förderjahr 2026: Schutzkonzept, „an dem prozesshaft gearbeitet wird“, und Vereinbarung zum Schutzauftrag; Förderrichtlinie: erweitertes Führungszeugnis vor der Einstellung und spätestens nach fünf Jahren |
| Bundesförderung aus dem Kinder- und Jugendplan | Beim ersten Antrag Bestätigung, dass ein Schutzkonzept vorliegt, sonst keine Förderung; nur für Vorhaben von überregionaler Bedeutung |
| Schule | Das SGB VIII gibt Schulen nicht vor, von Kooperationspartnern ein Schutzkonzept zu verlangen. Maßgeblich ist das Schulrecht des Landes. Landesrecht verpflichtet Schulen selbst je nach Land unterschiedlich (Stand Juli 2025) |
Ein Zertifikat verlangen weder das Chemnitzer Jugendamt noch die genannten Förderer. Quellen: Umsetzungshinweise des Bundesjugendministeriums (November 2025), Unterlagen der Stadt Chemnitz, Deutsches Kinderhilfswerk (Juli 2025).
Die Vereinbarung zum Schutzauftrag schließen Jugendamt und freier Träger. Sie stellt unter anderem sicher, dass bei der Einschätzung einer Gefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird (§ 8a SGB VIII).
Das SGB VIII gibt Schulen nicht vor, von Kooperationspartnern ein Schutzkonzept zu verlangen. Es lässt die Verpflichtungen der Schulen unberührt (§ 10 Abs. 1 SGB VIII) und verpflichtet das Jugendamt zur Zusammenarbeit mit Schulen (§ 81 SGB VIII). Für Schulen gilt das Schulrecht des jeweiligen Landes. Offen ist, ob das Schulrecht eines Landes Schulen vorgibt, von Kooperationspartnern ein Schutzkonzept zu verlangen. Zu einem eigenen Schutzkonzept verpflichtet das Landesrecht die Schulen in mehreren Ländern, etwa in Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen, in Sachsen nach Stand Juli 2025 nicht (Deutsches Kinderhilfswerk). Was eine Schule von Partnern erwartet, erfahren Sie bei der Schulleitung.
Welche Bausteine braucht ein kleines Team für den Anfang?
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch nennt neun Bestandteile eines Schutzkonzepts, die Handlungsempfehlung des Jugendamts Chemnitz zwölf. Die Chemnitzer Empfehlung nennt die Risikoanalyse den ersten Schritt, die weitere Reihenfolge hängt nach ihr von der Ausgangslage ab. Für ein kleines Team ohne eigenes Haus empfehle ich sieben Bausteine.
| Baustein | Im ersten Schritt | Später ergänzen |
|---|---|---|
| Risikoanalyse der eigenen Formate | Liste aller Formate, je Format die Leitfragen beantwortet, Maßnahme und zuständige Person notiert | Begehung fester Räume und Drehorte, Analyse neuer Formate vor dem Start |
| Verhaltensregeln | Eine Seite zu Nähe und Distanz, Einzelkontakt, Fotos und Nachrichten, Fahrten und Übernachtung; als Selbstverpflichtungserklärung von allen Mitwirkenden unterschrieben | Beispiele je Rolle, Regeln für neue Kanäle |
| Führungszeugnisse und Wiedervorlage | Festgelegt, für welche Tätigkeiten eingesehen wird; Liste mit Datum des Zeugnisses, Wiedervorlage und Löschtermin, ohne Inhalt des Zeugnisses | Schutzkonzept als Thema in Vorstellungsgespräch und Einarbeitung |
| Ansprechperson | Eine Person im Team und eine Stelle außerhalb, mit Namen und Erreichbarkeit, allen Teilnehmenden bekannt | Fortbildung der Ansprechperson |
| Beschwerdeweg für Kinder und Jugendliche | Mündlich, schriftlich und anonym möglich; festgelegt, wer bis wann antwortet; eine Stelle außerhalb genannt | Auswertung der Beschwerden beim Überprüfungstermin |
| Vorgehen bei Verdacht | Wer informiert wen, wer Fachleute wie die insoweit erfahrene Fachkraft einbezieht, sachliche Dokumentation, Umgang mit unbegründetem Verdacht | Aufarbeitung nach einem Vorfall mit Betroffenen und Team |
| Überprüfung | Fester Termin im Kalender, eine zuständige Person, zusätzlich nach jedem ernsten Vorfall | Personen außerhalb des Teams an der Überprüfung beteiligen |
Muster auf Grundlage der Bestandteile der Bundesbeauftragten und der Chemnitzer Handlungsempfehlung (Stand April 2026). Die Reihenfolge ist meine Empfehlung, die Quellen ordnen nicht nach Dringlichkeit. Die Leistungsseite gliedert dieselben Inhalte anders.
Warten kann nach der Chemnitzer Empfehlung die Weiterentwicklung eines Leitbilds: Sie rät, damit erst zu beginnen, wenn ein Großteil des Konzepts steht, und hält für kleinere Träger Leitsätze für sinnvoll. Ein sexualpädagogisches Konzept, Fortbildungen und feste Kooperationen können aus meiner Sicht folgen, sobald die sieben Bausteine laufen.
Ich würde die Verhaltensregeln gemeinsam im Team aufstellen. Nach der Bundesbeauftragten erschwert ein so entstandener Verhaltenskodex die Anbahnung von sexuellem Missbrauch und schützt zugleich Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Er gilt auch digital, denn eine Anbahnung im Netz kann zu Missbrauch außerhalb des Netzes führen.
Ein Beschwerdeweg nützt nur, wenn Kinder und Jugendliche ihn kennen. Als Stelle außerhalb lässt sich das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch nennen, kostenfrei unter 0800 22 55 530. Es ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr erreichbar. Kinder und Jugendliche erreichen in Chemnitz das Kinder- und Jugendtelefon unter 0800 111 0 333, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr, anonym und kostenfrei (Stand beider Angaben: 4. November 2026). Warum wenige Beschwerden kein gutes Zeichen sein müssen, zeigt der Beitrag zum Beschwerdemanagement als Qualitätsindikator.
Wie prüfen Sie Ihre Formate auf Risiken?
Ich stelle die Risikoanalyse an den Anfang, weil die anderen Bausteine auf ihr aufbauen. Nach der Bundesbeauftragten fragt sie, ob Täter und Täterinnen Bedingungen vor Ort ausnutzen könnten und ob betroffene Kinder und Jugendliche Ansprechpersonen finden, die ihnen zuhören und helfen.
Für eine Initiative ohne festes Haus setzt die Analyse bei den Formaten an. Eine fertige Vorlage ersetzt diese Analyse nicht, denn ein Schutzkonzept wird auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe zugeschnitten (Bundesjugendministerium).
| Format | Leitfragen | Mögliche Regel |
|---|---|---|
| Dreh oder Fahrt | Wo entstehen Situationen ohne Sichtkontakt, etwa beim Umziehen, in der Maske oder im Kleinbus? Wer hat Zugang zum Set oder zur Gruppe, auch Externe? Wer sieht und speichert die Aufnahmen? | Getrennte Räume zum Umziehen, Externe nur in Begleitung, Einzelfahrten nur nach Absprache, Aufnahmen nur auf Geräten der Initiative |
| Online-Gruppe | Wer schreibt Jugendlichen privat? Wer moderiert die Gruppe? Wie meldet ein Jugendlicher einen unangenehmen Kontakt? | Kontakt nur über Gruppenkanäle der Initiative, zwei Erwachsene in jeder Gruppe, Ansprechperson im Kanal genannt |
| Übernachtung | Wer schläft wo? Wer betritt Zimmer und Waschräume? Wer ist nachts ansprechbar? | Getrennte Zimmer für Erwachsene, Anklopfen und Zweierregel, Nachtdienst vorher benannt |
| Einzelgespräch | Wo findet es statt und wer weiß davon? Gibt es Geschenke, Geheimnisse oder privaten Kontakt? Wie endet der Kontakt nach dem Projekt? | Gespräche in einsehbaren Räumen, Termin im Team bekannt, keine Geschenke und kein privater Kontakt außerhalb des Angebots |
Muster. Die Leitfragen und Regeln sind meine Vorschläge, angelehnt an die zwei Leitfragen der Bundesbeauftragten und die Analysebausteine der Chemnitzer Handlungsempfehlung.
Die Einschätzungen der Kinder und Jugendlichen nennt die Bundesbeauftragte für die Risikoanalyse unverzichtbar. Die Chemnitzer Empfehlung nennt Befragungen und eine Informationsveranstaltung für alle Beteiligten, auch für Erziehungsberechtigte. Für den Anfang genügt eine kurze Runde zu Projektbeginn: Wo fühlen sie sich unwohl, an wen würden sie sich wenden? Halten Sie zugleich fest, was schon schützt, etwa feste Zweierteams; diese Potenzialanalyse zeigt, worauf das Konzept aufbaut. Wie ein Ergebnis für ein Filmprojekt aussehen kann, zeigt die nächste Tabelle.
| Stelle | Risiko | Regel | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Maske beim Dreh | Einzelkontakt in einem geschlossenen Raum | Tür bleibt offen, eine zweite Person ist erreichbar | Set-Leitung |
| Fahrt im Kleinbus | Einzelfahrt mit einer oder einem Jugendlichen | Einzelfahrten nur nach Absprache im Team, Eltern vorher informiert | Fahrtleitung |
| Nacht bei der Übernachtung | Zimmer und Waschräume ohne erreichbare Ansprechperson | Getrennte Zimmer für Erwachsene, Nachtdienst vorher benannt | Projektleitung |
Muster. Angenommen, ein Filmprojekt mit zwei Drehwochenenden und einer Übernachtung ergibt diese drei Stellen. Bildrechte und Einwilligungen werden gesondert geklärt.
Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister mit zusätzlichen Einträgen zu bestimmten Straftaten. Erteilt wird es nur, wenn die antragstellende Person eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegt, die es verlangt (§ 30a Bundeszentralregistergesetz). Diese Aufforderung stellt die Initiative aus. Sie bestätigt, dass die Tätigkeit zum Beispiel Beaufsichtigung, Betreuung oder Ausbildung Minderjähriger umfasst oder vergleichbar Kontakt zu ihnen ermöglicht; das Bundesamt für Justiz nennt sie Bescheinigung.
Für neben- und ehrenamtlich Tätige sieht das Gesetz Vereinbarungen zwischen Jugendamt und freien Trägern vor. Sie legen fest, für welche Tätigkeiten das Führungszeugnis eingesehen wird, je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen (§ 72a SGB VIII). Eine pauschale Pflicht für jede ehrenamtliche Mitarbeit schreibt das Gesetz nicht vor, ein Jugendamt kann sie aber vereinbaren. Honorarkräfte nennt der Wortlaut nicht ausdrücklich; wie Ihr Jugendamt sie einordnet, klären Sie dort.
Wie weit eine solche Vereinbarung reichen kann, zeigt ein Papier des Jugendamts Dresden. Es ist undatiert, der Dateiname nennt 2013. Als Standard nennt es das erweiterte Führungszeugnis bei allen ehrenamtlichen und nebenberuflichen Tätigkeiten. Wer davon abweichen will, beschreibt die Tätigkeiten nach Art, Dauer und Intensität, etwa Kontakt über den ganzen Tag, wiederkehrende Kontakte, Vertrauensverhältnis und Einzelkontakt. Ausgenommen sind unter anderem spontane, einmalige und kurze Tätigkeiten.
Für hauptamtlich Beschäftigte sieht das Gesetz ebenfalls Vereinbarungen vor (§ 72a Abs. 2 SGB VIII). Wer in Chemnitz kommunal gefördert wird, lässt sich das erweiterte Führungszeugnis von Beschäftigten sowie Neben- und Ehrenamtlichen vor der Einstellung und spätestens nach fünf Jahren vorlegen. Diese fünf Jahre sind eine Bedingung der städtischen Förderrichtlinie, keine gesetzliche Frist.
Bei Neben- und Ehrenamtlichen dürfen nur drei Angaben gespeichert werden: dass eingesehen wurde, das Datum des Zeugnisses und ob eine einschlägige Verurteilung vorliegt. Spätestens sechs Monate nach dem Ende der Tätigkeit sind sie zu löschen (§ 72a Abs. 5 SGB VIII). Für Festangestellte gilt diese Regel nicht; dort sind das allgemeine Datenschutzrecht und die Löschpflicht in § 30a Abs. 3 Bundeszentralregistergesetz maßgeblich. Wie Wiedervorlage und Löschung in einer Liste zusammengehen, zeigt der Beitrag zu Führungszeugnissen, Wiedervorlage und Löschung.
Was steht im Konzept für den Fall eines Verdachts?
Dieser Baustein legt vorab fest, wer was tut, wenn ein Verdacht aufkommt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Bundesbeauftragte beschreibt den Notfallplan als schriftliches Verfahren, das Fachleute in die Einschätzung einbezieht. Er soll auch die Rehabilitierung regeln, falls sich ein Verdacht als unbegründet erweist.
Für die Einschätzung gibt es die insoweit erfahrene Fachkraft. Einen gesetzlichen Anspruch auf ihre Beratung gegenüber dem Jugendamt haben Personen, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII). Ehrenamtliche nennt der Wortlaut nicht. Klären Sie deshalb vorab mit dem Jugendamt, wie Ihre Initiative eine solche Fachkraft erreicht, und schreiben Sie den Weg ins Konzept.
In Chemnitz wenden sich Anfragende direkt an die insoweit erfahrenen Fachkräfte aus der Übersicht des Jugendamts. Die Beratung durch diese Fachkräfte ist kostenfrei. Das Verfahren zur Hinzuziehung einer solchen Fachkraft ist nach Angabe der Stadt noch im Aufbau (Stand 4. November 2026).
Im Konzept sollten vier Dinge festgehalten sein:
- Wer im Team zuerst informiert wird.
- Wer die zuständigen Stellen informiert und Fachleute wie die insoweit erfahrene Fachkraft anspricht.
- Wie Beobachtungen sachlich und ohne Wertung festgehalten werden.
- Wer arbeits- oder strafrechtliche Schritte prüfen lässt, wenn sich der Verdacht gegen jemanden aus dem Team richtet; das gehört in die Hände rechtlicher Beratung.
Was in den nächsten Wochen zu tun ist
Die Reihenfolge ist meine Planung für einen Einstieg in acht Wochen, für ein Team, das sich einmal pro Woche trifft; bei zwei Treffen pro Woche verdichtet sie sich auf vier. Ein fertiges Schutzkonzept entsteht in dieser Zeit nicht. Das Jugendamt Chemnitz beschreibt dessen Entwicklung als „in der Regel ein mehrjähriger Prozess“ und hält für entscheidend, dass er beginnt.
Legen Sie Verantwortung und Formate fest
Woche 1: Benennen Sie eine Person, die den Prozess steuert, und listen Sie alle Formate mit Kindern und Jugendlichen auf. Fragen Sie bei Jugendamt, Förderer und Schule nach, was sie schriftlich erwarten.
Prüfen Sie jedes Format auf Risiken
Wochen 2 und 3: Gehen Sie die Formate mit den Leitfragen im Team durch und fragen Sie die Kinder und Jugendlichen selbst. Informieren Sie auch die Eltern über das Vorhaben. Notieren Sie zu jeder Risikostelle eine Maßnahme und eine zuständige Person.
Schreiben Sie die Verhaltensregeln auf
Woche 4: Fassen Sie die Regeln aus der Analyse auf einer Seite zusammen. Alle Mitwirkenden unterschreiben sie, auch Honorarkräfte und Ehrenamtliche.
Regeln Sie Führungszeugnisse und Wiedervorlage
Woche 5: Legen Sie fest, für welche Tätigkeiten Sie ein erweitertes Führungszeugnis einsehen, und stellen Sie die schriftlichen Aufforderungen aus, soweit die Tätigkeit die Voraussetzungen erfüllt. Führen Sie eine Liste mit Datum des Zeugnisses, Wiedervorlage und Löschtermin.
Benennen Sie Ansprechperson und Beschwerdeweg
Woche 6: Bestimmen Sie eine Ansprechperson im Team und eine Stelle außerhalb. Erklären Sie den Kindern und Jugendlichen in ihrer Sprache, wie sie sich beschweren können und wer antwortet.
Klären Sie den Weg bei einem Verdacht
Woche 7: Fragen Sie beim Jugendamt, wie Sie eine insoweit erfahrene Fachkraft erreichen, und schreiben Sie auf, wer im Verdachtsfall wen informiert. Klären Sie auch, ob eine Vereinbarung zum Schutzauftrag ansteht.
Beschließen Sie das Konzept und setzen Sie den Prüftermin
Woche 8: Lassen Sie Vorstand oder Geschäftsführung das Konzept beschließen und stellen Sie es allen Mitwirkenden und den Eltern vor. Tragen Sie einen festen Termin für die erste Überprüfung ein, etwa nach dem ersten Projektdurchlauf.
Unterstützung gibt es auch ohne Beratungsauftrag. Das Bundesjugendministerium nennt Fachberatungsstellen im Kinderschutz und für einzelne Fragen die Landesjugendämter. Deren Beratung sieht das Gesetz für Träger von Einrichtungen vor; ob eine Initiative ohne eigene Einrichtung dazu zählt, ist nicht eindeutig (§ 8b SGB VIII). Fragen Sie beim Landesjugendamt nach.
Stand 4. November 2026: Der Beitrag beschreibt SGB VIII, Bundeszentralregistergesetz, die Umsetzungshinweise des Bundesjugendministeriums und die Chemnitzer Unterlagen zu diesem Stand. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung im Einzelfall.
Wenn Sie die Risikoanalyse nicht selbst moderieren möchten, übernehme ich das als Projekt (Leistung Gewaltschutzkonzept). In einem halbtägigen Workshop vor Ort erarbeitet Ihr Team mit mir, wo Risiken liegen, und ich fasse die Ergebnisse zu einem Konzept mit festem Überprüfungstermin zusammen. Die Entwicklung mit Ihrem Team beginnt bei 3.750 €, die Überprüfung eines bestehenden Konzepts bei 1.500 €, jeweils für eine Einrichtung oder einen Dienst an einem Standort. Der Einstieg oben ist ein Anfang; die Entwicklung mit mir führt zum verabschiedeten Konzept, dafür sind drei bis vier Monate einzuplanen, je nachdem, in welchem Takt Ihr Team zusammenkommt. Welcher Zuschnitt für eine Initiative ohne festen Standort passt, kläre ich im kostenfreien Erstgespräch; den verbindlichen Festpreis nenne ich danach.
Häufige Fragen
Braucht unser Verein ein Schutzkonzept, wenn wir mit Kindern und Jugendlichen arbeiten?
Das Gesetz adressiert unmittelbar das Jugendamt und schreibt Angeboten ohne Betriebserlaubnis kein Schutzkonzept direkt vor. Nach Auffassung des Bundesjugendministeriums wirkt es seit dem 1. Juli 2025 über Förderung und Vereinbarungen aber auf alle Angebote (§§ 74, 77 und 79a SGB VIII). Was Ihr Jugendamt oder Förderer konkret verlangt, steht in Förderrichtlinie, Bescheid oder Vereinbarung.
Müssen Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Das Gesetz sieht Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Träger vor, die nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts festlegen, für welche Tätigkeiten eingesehen wird (§ 72a Abs. 4 SGB VIII). Eine pauschale Pflicht für jede ehrenamtliche Mitarbeit schreibt das Gesetz nicht vor, ein Jugendamt kann sie aber vereinbaren. Die Gebühr von 13 Euro entfällt, wenn das Zeugnis nachweislich für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung gebraucht wird, bei beruflicher Tätigkeit dort nicht (Bundesamt für Justiz, Stand Juli 2025).
Wie lange dauert es, ein Schutzkonzept zu erstellen?
Für einen Einstieg mit sieben Bausteinen setze ich als Planungsannahme vier bis acht Wochen an. Das Jugendamt Chemnitz beschreibt die Entwicklung eines Schutzkonzepts als „in der Regel ein mehrjähriger Prozess“ (Handlungsempfehlung, Stand April 2026). Entscheidend ist, dass das Konzept angewendet und überprüft wird.
Gibt es eine Vorlage für ein Schutzkonzept im Verein?
Eine fertige Vorlage ersetzt die Risikoanalyse der eigenen Formate nicht, denn ein Schutzkonzept wird auf das jeweilige Angebot und die Zielgruppe zugeschnitten (Bundesjugendministerium, Umsetzungshinweise, Frage 6). Für den Anfang empfehle ich sieben Bausteine, die der Beitrag als Muster mit Leitfragen und möglichen Regeln zeigt. Ein Leitbild kann nach der Chemnitzer Handlungsempfehlung warten.
Verlangen Schulen ein Schutzkonzept von externen Partnern?
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch gibt Schulen nicht vor, von externen Partnern ein Schutzkonzept zu verlangen. Offen ist, ob das Schulrecht Ihres Landes Schulen das vorgibt. Landesrecht verpflichtet Schulen selbst unterschiedlich: Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen schreiben ihnen ein Schutzkonzept vor, Sachsen nach Stand Juli 2025 nicht (Deutsches Kinderhilfswerk). Fragen Sie die Schulleitung, was sie erwartet, und halten Sie die Antwort schriftlich fest.
Wer hilft bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Verein?
Für die Einschätzung gibt es die insoweit erfahrene Fachkraft, auf deren Beratung Personen, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, gegenüber dem Jugendamt Anspruch haben (§ 8b Abs. 1 SGB VIII). Wie Ihre Initiative sie erreicht, klären Sie vorab mit dem Jugendamt. Bei sexualisierter Gewalt ist das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530 kostenfrei erreichbar, montags bis freitags zu festen Zeiten (Stand 4. November 2026).
Zum Weiterlesen
- Gewaltschutzkonzept im Sozialwesen: Von der Pflicht zur gelebten SchutzkulturWelche Bausteine ein Gewaltschutzkonzept braucht und wie es im Alltag lebendig bleibt.
- Führungszeugnisse: Wiedervorlage und Löschung in einem SystemWie Wiedervorlage und Löschfristen in einer Liste zusammengehen, mit Rechner für beide Termine.
- Gewaltschutzkonzept für ambulante Dienste: was die Risikoanalyse in der Wohnung klären mussLeitfragen für einen Teamworkshop, wenn die Arbeit nicht im eigenen Haus stattfindet.
- Vom Projekt zur Organisation: welche Abläufe ein wachsendes Team zuerst festhältWelche Abläufe ein wachsendes Team als Erstes schriftlich festhält.
- Leistung: GewaltschutzkonzeptEin Konzept mit dem Team entwickeln oder ein bestehendes im Auditformat überprüfen lassen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfe, §§ 8a, 8b, 10, 11, 45, 72a, 74, 75, 77, 79a und 81, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23.04.2026: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026.
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG), § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026.
- Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom 3. April 2025, BGBl. 2025 I Nr. 107, Artikel 4 (Inkrafttreten): recht.bund.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Drucksache 20/13183 vom 02.10.2024, Begründung zur Änderung des § 79a SGB VIII, S. 29 f. und S. 59 f.: dserver.bundestag.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: FAQ Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe, Umsetzungshinweise zu den neuen Regelungen (1. Juli 2025), Stand November 2025, Fragen 1, 3, 5, 6 und 8: bmbfsfj.bund.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026. Dazu: Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes: bmbfsfj.bund.de, abgerufen am 14.10.2026.
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bundesförderung sexualpädagogischer Maßnahmen: Inhalte, Standards und der Umgang mit körperbezogenen Konzepten“, Drucksache 21/3995 vom 04.02.2026, Antwort zu Frage 5: dserver.bundestag.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Schutzkonzepte (mit Angaben zum Hilfe-Telefon): beauftragte-missbrauch.de; Schutz und Prävention im digitalen Raum: beauftragte-missbrauch.de, beide abgerufen am 04.11.2026.
- Stadt Chemnitz, Jugendamt: Handlungsempfehlung für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten, Redaktionsschluss April 2026: chemnitz.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Stadt Chemnitz, Jugendamt: Qualitätskriterien für § 11 SGB VIII, Leistungsangebote der außerschulischen Jugendbildung, gültig ab Förderjahr 2026: chemnitz.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Stadt Chemnitz: Richtlinie zur Förderung der freien Jugendhilfe, sozialer und sozialmedizinischer Dienste (Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit, FRL-JSG), in Kraft seit 01.01.2024, Nr. 3: chemnitz.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Stadt Chemnitz, Jugendamt: Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft: chemnitz.de; Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und Jugendtelefon: chemnitz.de, beide abgerufen am 04.11.2026.
- Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt: Verfahrensweise zum Abschluss der Vereinbarungen zu § 72a Abs. 4 und 5 SGB VIII, undatiert, der Dateiname nennt den 26.07.2013: dresden.de (Word-Datei, lädt eine Datei herunter), abgerufen am 14.10.2026.
- Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte-Index, Landesrechtliche Verpflichtung zur Entwicklung von Schutzkonzepten an Schulen, Stand Juli 2025: dkhw.de (PDF), abgerufen am 14.10.2026.
- Bundesamt für Justiz: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis, Stand Juli 2025: bundesjustizamt.de (PDF); Führungszeugnis: bundesjustizamt.de, beide abgerufen am 14.10.2026.
- Landesjugendamt Sachsen: Betriebserlaubniswesen: landesjugendamt.sachsen.de, abgerufen am 14.10.2026.
Stand aller Angaben: 4. November 2026.
Christian Monat
Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen. Mehr über mich


