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Internes Audit: Fragen­katalog nach Abläufen für Träger der Sozialen Arbeit und Pflege

Welche Fragen gehören in ein internes Audit, wenn eine Wohngruppe, ein Pflegedienst oder eine Beratungsstelle geprüft wird? Der Fragen­katalog in neun Tabellen, von den Zuständigkeiten bis zur Managementbewertung, gibt darauf eine Antwort für Träger mit und ohne Zertifikat.

  • Christian Monat
  • ca. 17 Min. Lesezeit
Ein älterer Mann sitzt an einem hellen Schreibtisch, ein Kollege beugt sich zu ihm und zeigt auf ein Blatt, das beide durchgehen.

Ein Fragen­katalog für das interne Audit lässt sich nach den Kapiteln der ISO 9001 ordnen oder nach den Abläufen eines Hauses. Anlass für einen solchen Katalog kann ein Überwachungsaudit, eine Regelprüfung des Medizinischen Dienstes, eine Prüfung des Kosten­trägers oder die Management­bewertung sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fragen­katalog ist das Arbeitspapier der Auditorin. Das Team erhält vorher den Auditplan mit Bereichen und Zeiten, nicht die Fragen.
  • Maßstab ist, was Kosten­träger, Aufsicht oder Zuwendungsgeber verlangen: in der Pflege die verbindlichen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, sonst etwa Leistungs­verein­barung, Konzeption oder Zuwendungsbescheid. Bei Bildungsträgern zählen die Anforderungen ihrer Zulassung.
  • Mit Zertifikat kommt die ISO 9001 hinzu. Akkreditierte Zertifikate nach ihrer Fassung von 2015 gelten bis zum 30. September 2029.
  • In der Pflege prüft ein internes Audit nach dem Muster dieses Beitrags Organisation und Qualitäts­management, nicht die pflegefachliche Versorgung. Klären Sie Datenschutz und Verschwiegenheit, bevor eine Auditorin von außen Akten einsieht.

Fragen­katalog für das interne Audit: eine nach Abläufen geordnete Sammlung offener Fragen, je mit dem Nachweis für die Antwort und dem Maßstab samt Fundstelle. Der Katalog dient der Auditorin als Einstieg in ein Gespräch, das sich nicht auf diese Fragen beschränkt (nach Wolfgang Kallmeyer, 2019, sinngemäß).

Maßstab: die Anforderungen, an denen ein Audit misst, in der Normsprache Auditkriterien. Das können etwa Normen, Gesetze oder Vorgaben des Hauses und der Kosten­träger sein (ISO 19011:2026, Einleitung, sinngemäß).

Wofür ist der Fragen­katalog da, und wer bekommt ihn zu sehen?

Der Fragen­katalog ist das Arbeitspapier der Auditorin und sorgt dafür, dass am Audittag kein Bereich des Auditplans fehlt. Vorgeschrieben ist ein solcher Katalog nicht: Die ISO 9001 verlangt, für jedes Audit Maßstab und Umfang festzulegen (ISO 9001:2015, Abschnitt 9.2.2 b, sinngemäß).

Der Fragen­katalog in diesem Beitrag folgt Abläufen, nicht den Kapiteln der ISO 9001. Die Aufnahme in eine Wohngruppe oder der Erstbesuch eines Pflegedienstes berührt mehrere Themen zugleich: Zuständigkeiten, Vertrag, Datenschutz.

Die Befragten erhalten die Auditfragen nicht vorab. Wer die Fragen kennt, kann Antworten einüben, und das Audit zeigt dann die Vorbereitung statt des Alltags. Verteilt wird deshalb der Auditplan mit Bereichen, Terminen und Gesprächszeiten. Das ist eine fachliche Haltung, keine Vorgabe einer Norm.

An einem Audittag lässt sich nicht jeder Ablauf eines Hauses prüfen. Welche Abläufe ausgewählt werden, richtet sich nach ihrer Bedeutung, nach Änderungen wie einer neuen Leistungs­verein­barung und nach den Ergebnissen früherer Audits (ISO 9001:2015, Abschnitt 9.2.2 a, sinngemäß).

Woran misst das interne Audit, mit und ohne Zertifikat und bei Bildungsträgern?

Den Maßstab setzen Kosten­träger, Aufsicht oder Zuwendungsgeber, mit und ohne Zertifikat. In der Pflege sind das die verbindlichen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität nach § 113 SGB XI (MuG). Die Vorschriften zur Qualität im Pflege-, Teilhabe- und Jugendhilferecht des Bundes verlangen Qualitäts­management oder Qualitäts­entwicklung; ein internes Audit nennen sie nicht als Pflicht.

In der stationären Rehabilitation, etwa einer Fachklinik der Suchtrehabilitation, gilt eine Einrichtung nur mit Zertifikat als geeignet (§ 37 Abs. 3 SGB IX). Die Vereinbarung der Rehabilitationsträger zum internen Qualitäts­management verlangt dort zudem eine Selbstprüfung der wesentlichen Prozesse mindestens einmal jährlich, etwa durch interne Audits.

Bildungsträger der Arbeitsförderung brauchen eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle; Anforderungen und Verfahren regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Verlangt ist ein System zur Sicherung der Qualität, zu dessen Dokumentation eigene Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens gehören (§ 2 Abs. 4 AZAV). Die Verordnung verwendet das Wort internes Audit nicht und schreibt die ISO 9001 nicht vor. Ob der Träger das System wirksam anwendet, überprüft die fachkundige Stelle jährlich.

Mit Zertifikat kommt die ISO 9001 zum Maßstab des Arbeitsfelds hinzu. Die Fassung 2026 ist seit dem 16. September 2026 veröffentlicht und seit Oktober 2026 auch auf Deutsch bestellbar. Global ACI, der internationale Dachverband der Akkreditierungsstellen, hat den Übergang geregelt: Akkreditierte Zertifikate nach der Fassung 2015 gelten bis zum 30. September 2029 (Umstellung auf die ISO 9001:2026).

Maßstab des internen Audits je Lage, mit prüfender Stelle und Fundstelle
LageMaßstabWer von außen prüftFundstelle
PflegeMuGMedizinischer Dienst oder Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen; Heim­aufsicht§§ 112 bis 114 SGB XI; Heimrecht des Landes
Eingliederungs­hilfeLeistungs­verein­barung, LandesrahmenvertragTräger der Eingliederungs­hilfe als Kosten­träger, bei Anhaltspunkten auch unangekündigt§§ 125, 128, 131 SGB IX
Jugendhilfe einschließlich KitaKonzeption, Betriebs­erlaubnis; in Wohn- und Tagesgruppen auch Qualitäts­entwicklungsvereinbarungBehörde der Betriebs­erlaubnis, Jugendamt§§ 45, 47, 78a, 78b SGB VIII
Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XIILeistungs­verein­barungTräger der Sozialhilfe als Kosten­träger, bei Anhaltspunkten ohne Ankündigung§§ 76, 78 SGB XII
Beratung, Migration, SchulsozialarbeitZuwendungsbescheid, LandesrechtZuwendungsgeberBescheid, Förderrichtlinie
Bildungsträger nach AZAVSystem zur Sicherung der Qualitätfachkundige Stelle, jährlich; Agentur für Arbeit§§ 176, 178, 181 SGB III; § 2 Abs. 4 AZAV
Zusätzlich mit ZertifikatISO 9001 in der vereinbarten FassungZertifizierungs­stelleISO 9001, Abschnitt 9.2

Wie wird aus einer Anforderung der ISO 9001 oder des Vertrags eine Auditfrage?

Der Weg zur Frage hat fünf Schritte, gleich ob die Anforderung aus der ISO 9001, dem Vertrag oder dem Handbuch stammt.

  • Lesen Sie die Stelle im Maßstab und notieren Sie in einem Satz, was danach im Haus geschehen muss.
  • Stellen Sie eine offene Frage mit wer, wie, wann oder woran. Die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) rät von Warum-Fragen ab, weil sie schnell in eine Rechtfertigung drängen.
  • Benennen Sie den Nachweis. Als Auditnachweis gelten Aufzeichnungen, Tatsachenfeststellungen oder andere überprüfbare Informationen, die sich auf den Maßstab beziehen (ISO 19011:2018, sinngemäß).
  • Legen Sie die Stichprobe fest: welche Akten, Dienstpläne oder Protokolle. Die DGQ nennt keine feste Zahl, sondern angemessene Stichproben als Grundlage der Schlussfolgerungen.
  • Bewerten Sie den Befund mit einer Ampel aus drei Stufen. Rot heißt: Eine Pflicht aus Gesetz, Vertrag oder Norm ist nicht erfüllt oder ohne Nachweis; Handlungsbedarf besteht vor der nächsten Prüfung. Gelb heißt geregelt, aber nicht aktuell, nicht bekannt oder nicht gelebt; Grün heißt geregelt, gelebt und nachweisbar.

Eine Checkliste mit Haken allein genügt für ein internes Audit in Sozialer Arbeit und Pflege nicht. Erst Gespräch und Nachweis zeigen, ob eine Regel gelebt wird (Leitfaden zum internen Audit).

Beispiel

Angenommen, die Leistungs­verein­barung einer besonderen Wohnform legt personelle Ausstattung und Qualifikation fest. Die Frage lautet: „Wie gleichen Sie den Dienstplan mit der vereinbarten Besetzung ab, und wer erfährt von einer Lücke?“ Nachweis sind die Dienstpläne der letzten vier Wochen. Zeigen die Dienstpläne Wochen unter der vereinbarten Besetzung ohne festgehaltene Reaktion, steht der Befund auf Rot. Kennt bei eingehaltener Besetzung nur die Leitung den Weg bei einer Lücke, lautet er Gelb.

Der Fragen­katalog für das interne Audit, nach Abläufen geordnet

Die folgenden neun Tabellen sind eine Vorlage zum Übernehmen. Steht vor einer Fundstelle ein Arbeitsfeld, gilt sie nur dort; ohne Zertifikat entfallen die Angaben zur ISO 9001. Gesprächsfragen an Fachkräfte zeigt das Muster eines Audittags in einer besonderen Wohnform.

Zuständigkeiten und Vertretung

Fragen zu Zuständigkeiten und Vertretung
FrageNachweisMaßstab
Wer entscheidet nachts, am Wochenende oder auf Tour, wenn die Leitung nicht erreichbar ist, und wo steht das?Organigramm, Vertretungsregelung, Dienstplan mit RufbereitschaftISO 9001, Abschnitt 5.3; ambulante Pflege: ständige Erreichbarkeit (MuG, Nr. 2.1)
Wer vertritt die verantwortliche Pflegefachkraft, und wo ist die Qualifikation der Vertretung belegt?Vertretungsregelung, QualifikationsnachweiseAmbulante Pflege: MuG, Nr. 2.3.1
Wer legt dem Kosten­träger bei einer unangekündigten Prüfung die verlangten Unterlagen vor?Ablage mit Leistungs­verein­barung und PersonalübersichtEingliederungs­hilfe: § 128 SGB IX; Wohnungslosenhilfe: § 78 SGB XII

Aufnahme und Hilfeplanung

Fragen zu Aufnahme und Hilfeplanung
FrageNachweisMaßstab
Was geschieht vom ersten Kontakt bis zum Beginn der Leistung, und was halten Sie dabei fest?Aufnahmeunterlagen und Vertrag in drei Akten (Muster)Eingliederungs­hilfe: Leistungs­verein­barung (§ 125 SGB IX); ambulante Pflege: Erstbesuch, Pflegevertrag (MuG, Nr. 3.1.2)
Wann wurde die Planung zuletzt überprüft, wer war beteiligt, und was hat sich geändert?Hausinterne Planung mit Überprüfungsvermerk, Gesamtplan oder HilfeplanEingliederungs­hilfe: Gesamtplan des Kosten­trägers, Überprüfung spätestens nach zwei Jahren vorgesehen (§ 121 SGB IX); Jugendhilfe: Hilfeplan des Jugendamts unter Beteiligung der Einrichtung (§ 36 SGB VIII); hausintern: Ihre Konzeption

Dokumentation und Aufbewahrung

Fragen zu Dokumentation und Aufbewahrung
FrageNachweisMaßstab
Wo finde ich, was diese Woche mit einer betreuten Person geschehen ist, und wie lange bleibt das aufbewahrt?Auszug der Tages- oder Beratungsdokumentation, Fristenordnung, letzter LöschvermerkJugendhilfe: Aktenführung (§ 45 SGB VIII), einrichtungsbezogene Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre (§ 47 SGB VIII); Akte der betreuten Person: Ihre Fristenordnung; Datenminimierung (Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
Welche Beratungsdaten gehen in die Statistik für den Zuwendungsgeber, und wer achtet darauf, dass nicht mehr erhoben wird als verlangt?Statistikbogen, VerwendungsnachweisZuwendungsbescheid; Art. 5 DSGVO

Beschwerde und Beteiligung

Fragen zu Beschwerde und Beteiligung
FrageNachweisMaßstab
Woran merken Sie Unzufriedenheit, die niemand aufschreibt, und wie gelangt sie in die Auswertung?Beschwerdeliste mit mündlichen Einträgen, Auswertung, RückmeldungAmbulante Pflege: Beschwerderegelung vorhalten und anwenden; vollstationäre Pflege: Bearbeitung sicherstellen (MuG, jeweils Nr. 1.3); Werkstätten: Werkstattrat und Frauenbeauftragte (§ 222 SGB IX); Bildungsträger: Beschwerdemanagement mit Befragungen (§ 2 Abs. 4 AZAV)
Woher wissen Kinder und Jugendliche, an wen sie sich außerhalb der Einrichtung wenden können?Aushang, Informationsblatt, Gruppenprotokoll§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII; Ombudsstelle (§ 9a SGB VIII)

Gewaltschutz und Meldewege

Fragen zu Gewaltschutz und Meldewegen
FrageNachweisMaßstab
Wann wurde das Schutz­konzept zuletzt überprüft, und was hat sich danach im Alltag geändert?Konzept mit Prüfdatum, Protokoll, geänderte FassungJugendhilfe: entwickeln, anwenden, überprüfen (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII); Teilhabe: § 37a SGB IX
Wer prüft, ob ein Ereignis oder eine Änderung der Konzeption zu melden ist, und wer meldet in Vertretung?Meldungen mit Datum, VertretungsplanJugendhilfe: unverzügliche Meldungen (§ 47 SGB VIII)
Wie zieht eine Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung die insoweit erfahrene Fachkraft hinzu?Vereinbarung mit dem Jugendamt, Ablaufbeschreibung, Kontaktliste§ 8a Abs. 4 SGB VIII

Notfall, Krise und Arbeitsschutz

Fragen zu Notfall, Krise und Arbeitsschutz
FrageNachweisMaßstab
Wer entscheidet in einer Krise, etwa bei längerem Stromausfall, wie erfahren Team und betreute Menschen davon, und wann wurde das zuletzt geübt?Krisenkonzept mit Vertretung, Absprache mit der Kommune, ÜbungsprotokollAmbulante Pflege: MuG, Nr. 6; vollstationäre Pflege: MuG, Nr. 7; § 10 Arbeitsschutzgesetz
Welche Gefährdungen bei Alleinarbeit im Nachtdienst oder auf Hausbesuchen sind beurteilt, und welche Maßnahme folgte?Gefährdungsbeurteilung mit psychischen Belastungen§ 5 Arbeitsschutzgesetz

Personal: Eignung, Einarbeitung, Fortbildung

Fragen zum Personal
FrageNachweisMaßstab
Wie stellen Sie sicher, dass Führungszeugnisse vor Beginn eingesehen und erneut vorgelegt werden, und wann löschen Sie die gespeicherten Angaben?Prüfliste mit Datum, Wiedervorlage und Löschvermerk, ohne KopienJugendhilfe, Neben- und Ehrenamtliche: spätestens sechs Monate nach der letzten Tätigkeit (§ 72a SGB VIII); Eingliederungs­hilfe: drei Monate (§ 124 SGB IX); jeweils unverzüglich, wenn keine Tätigkeit folgt; Hauptamtliche der Jugendhilfe: Ihre Löschregel
Was bekommt eine neue Mitarbeiterin in den ersten Wochen, und wer prüft, ob es angekommen ist?Einarbeitungsplan mit Abzeichnung, FortbildungsplanISO 9001, Abschnitt 7.2; ambulante Pflege: MuG, Nr. 2.5; Bildungsträger: Wirksamkeit der Qualifizierung (Beirat nach § 182 SGB III)

Dokumente, Daten und Dienstleister

Fragen zu Dokumenten, Daten und Dienstleistern
FrageNachweisMaßstab
Welche Fassung der Verfahrens­anweisung zur Übergabe gilt, und wie hat der Nachtdienst von der letzten Änderung erfahren?Dokumentenübersicht mit Fassung und Freigabe, Stichprobe am ArbeitsplatzISO 9001, Abschnitt 7.5; ambulante und vollstationäre Pflege: Verfahren bekannt und umgesetzt (MuG, jeweils Nr. 1.3)
Wer pflegt das Qualitäts- und Leistungshandbuch für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich, und wer beantwortet Rückfragen der Regionaldirektion?Fassungsübersicht, SchriftwechselWerkstätten: Einreichung durch die Hauptwerkstatt bis 31. Dezember 2026 (Weisung 202511002 der Bundesagentur für Arbeit)
Wer hat Zugriff auf Akten und Wohnungsschlüssel, und wie wird das kontrolliert?Rechtekonzept, Schlüsselbuch, Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenArt. 30 und 32 DSGVO; ambulante Pflege: MuG, Nr. 2.1
Welche Aufgaben erledigen Dienstleister, etwa für Fachsoftware, und woran erkennen Sie gute Arbeit?Verträge, Auftrags­ver­arbeitung, BewertungISO 9001, Abschnitt 8.4; Art. 28 DSGVO; ambulante Pflege: MuG, Nr. 2.6

Maßnahmen, Kennzahlen und Management­bewertung

Fragen zu Maßnahmen, Kennzahlen und Management­bewertung
FrageNachweisMaßstab
Welche Maßnahme aus dem letzten Audit oder Prüfbericht ist wirksam geworden, und woran sehen Sie das?Maßnahmenplan mit Verantwortlichen, Frist, Wirksamkeits­prüfungISO 9001, Abschnitt 10.2; Pflege: MuG, Nr. 5; Bildungsträger: § 183 SGB III
Welche Kennzahl sieht sich die Leitung an, und was hat sie daraufhin zuletzt geändert?Kennzahlen mit Vorjahr, Ziel und DeutungPflege: Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung (Richtlinie zum Prüf­rhythmus); Jugendhilfe: belegte Plätze (§ 47 SGB VIII); Bildungsträger: Präsenz- und Abbruchquoten (Beirat nach § 182 SGB III); Eingliederungs­hilfe: Wirksamkeit (§ 125 SGB IX)
Welche Entscheidung haben Geschäfts­führung oder Vorstand zuletzt aufgrund von Auditergebnissen, Beschwerden oder Prüfberichten getroffen?Protokoll der Management­bewertung oder der VorstandssitzungISO 9001, Abschnitt 9.3; stationäre Rehabilitation: jährlich (Vereinbarung zum internen Qualitäts­management, Anforderung 5.3); sonst Ihre Festlegung

Die Abschnittsnummern der ISO 9001 gelten für die Fassungen 2015 und 2026. Stand: 3. November 2026.

Internes Audit in der Pflege: Organisation, nicht Fachlichkeit

In einem Pflegedienst, einer Tagespflege oder einem Pflegeheim prüft ein internes Audit nach diesem Muster Organisation und Qualitäts­management, nicht die pflegefachliche Versorgung. Fragen zur Versorgung einzelner Pflegebedürftiger, etwa zu Pflegeplanung oder Wundversorgung, bleiben bei der Pflege­dienst­leitung, die in den MuG verantwortliche Pflegefachkraft heißt.

Nach den MuG ist der Träger dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur internen Qualitäts­sicherung festgelegt, durchgeführt und in ihrer Wirkung ständig überprüft werden. Interne Audits sind dafür eine mögliche Maßnahme, keine Pflicht, auch in den Fassungen für Tagespflege und vollstationäre Pflege. Die Durchführung solcher Maßnahmen ist den Landesverbänden der Pflegekassen auf Anforderung nachzuweisen (MuG ambulant, Nr. 5).

Seit 1. Juli 2026 gelten für ambulante Pflegedienste neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien, inzwischen in der Fassung vom 30. Juli 2026. Der Medizinische Dienst prüft danach unter anderem das interne Qualitäts­management, den Hygieneplan und die Besetzung der Pflege­dienst­leitung samt Stellvertretung (Anlage 2, Prüfbogen B, Qualitätsbereich 5).

Beim internen Qualitäts­management nennen die Qualitätsprüfungs-Richtlinien interne Audits als ein Beispiel für Verfahren, die Qualitätsprobleme aufdecken. Gefragt wird dort unter anderem, ob Maßnahmen evaluiert werden und ob die Mitarbeitenden einbezogen sind. Bericht und Maßnahmenplan eines internen Audits können diese Fragen beantworten; das ist meine Einordnung, keine Vorgabe. Den Abstand der Regelprüfungen verlängert ein internes Audit dagegen nicht (Richtlinie zum Prüf­rhythmus, § 4).

Wer auditiert, und was gilt für Standorte und Akteneinsicht?

Auditieren sollte jemand, der dabei nicht die eigene Arbeit prüft; die ISO 9001 verlangt einen objektiven und unparteiischen Auditprozess (ISO 9001:2015, Abschnitt 9.2.2 c, sinngemäß). In eigener Sache auditiert etwa die Pflege­dienst­leitung eines kleinen Pflegedienstes, die zugleich das Qualitäts­management führt. Dasselbe gilt für die Leitung einer Beratungsstelle, die in einem kleinen Verein das Qualitäts­management allein trägt. Infrage kommen dann eine Kollegin aus einem anderen Bereich, ein Audit-Tausch mit einem benachbarten Träger oder eine externe Auditorin (Internes Audit extern vergeben).

Auditplanung bei mehreren Standorten

Gilt ein Zertifikat für mehrere Standorte mit gemeinsamem Management­system und zentraler Stelle, kann die Zertifizierungs­stelle eine Stichprobe prüfen. Ins interne Auditprogramm gehören dagegen alle Standorte (Global ACI-TECH-3-001, Abschnitt 5.5), bei einem Träger mit mehreren Wohngruppen also jede Wohngruppe, nicht zwingend in jedem Jahr. Ohne Zertifikat ist die Regel eine Orientierung (Gilt die externe Stichprobe auch für interne Audits?).

Bei Bildungsträgern zählen auch zeitweise genutzte Schulungsräume als Standorte. Nach den Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sind zugelassene Standorte in das Management­system einzubinden und jederzeit überprüfbar zu halten.

Akteneinsicht durch eine Auditorin von außen

Ob eine externe Auditorin Akten mit Gesundheits- oder Sozialdaten einsehen darf, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls. Klären Sie die Frage vor dem Audittag mit der Stelle, die bei Ihnen den Datenschutz verantwortet, oder mit einer Anwältin. Unabhängig davon helfen diese Vorkehrungen:

  • Die Auditorin sieht nur die Akten und Seiten ein, die das Audit braucht (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO).
  • Kopien verlassen das Haus nicht, und der Bericht nennt keine Namen.
  • Gespräche mit betreuten Menschen finden nur nach geklärtem Einverständnis statt.
  • Berufsgeheimnisträger nach § 203 Abs. 1 StGB sind unter anderem Pflegefachkräfte, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen sowie Beratende in anerkannten Erziehungs-, Jugend-, Sucht- und Schwangerschaftsberatungsstellen. In diesen Beratungsstellen kann die Stichprobe mit Statistik und Gesprächen beginnen.

Was in den nächsten Wochen zu tun ist

  1. Legen Sie den Maßstab fest

    Klären Sie, welche Vorgaben gelten: Leistungs­verein­barung, Konzeption, MuG oder Zuwendungsbescheid, dazu Ihr Handbuch. Mit Zertifikat fragen Sie zusätzlich die Zertifizierungs­stelle, nach welcher Fassung der ISO 9001 das nächste Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit läuft.

  2. Wählen Sie die Abläufe für den Audittag aus

    Nehmen Sie Abläufe mit offenen Abweichungen, jüngsten Änderungen oder großer Bedeutung für die betreuten Menschen.

  3. Passen Sie Fundstellen und Stichprobe an

    Ersetzen Sie jede Fundstelle, die für Ihr Haus nicht gilt. Tragen Sie die Stichprobe in den Fragen­katalog ein, nicht in den Auditplan, den das Team erhält.

  4. Informieren Sie das Team

    Geben Sie Termin, Dauer, Ablauf und Gesprächszeiten bekannt. Sagen Sie dazu, dass Abläufe geprüft werden und keine Personen.

  5. Klären Sie die Akteneinsicht vorher

    Halten Sie Verschwiegenheit und Umfang der Einsicht schriftlich fest, bevor eine Person von außen Akten sieht.

  6. Planen Sie Bericht und Bewertung ein

    Legen Sie Termine für den Bericht mit Ampel und Maßnahmenplan und für die Management­bewertung fest.

Stand 3. November 2026: Die kostenpflichtigen Normen ISO 9001 und ISO 19011 gibt der Beitrag sinngemäß wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Mein Angebot richtet sich an Träger, bei denen niemand unabhängig auditieren kann oder der Fragen­katalog erst aus Leistungs­verein­barung, AZAV oder ISO 9001 abzuleiten ist. Ich erstelle Auditplan und Checklisten nach Ihrem Maßstab und führe den Audittag mit Gesprächen im laufenden Betrieb durch. Den Bericht mit Ampel und Maßnahmenplan erhalten Sie innerhalb von drei Wochen nach dem Audittag (internes Audit als Projekt beauftragen). Jeder Vertrag enthält eine Verschwiegenheits­klausel, bei Berufsgeheimnisträgern zusätzlich meine schriftliche Verpflichtung nach § 203 StGB.

Für eine Einrichtung an einem Standort kostet das Audit ab 1.500 €, mit Vorbereitung der Management­bewertung ab 2.250 €. Richtwerte für mehrere Standorte stehen unter Was es kostet. Alle Preise sind Endbeträge. Derzeit fällt keine Umsatzsteuer an. Fehlt ein eingeführtes QM-System, betrachtet der System-Check zuerst das gesamte Qualitäts­management.

Häufige Fragen

Schreibt die ISO 9001 einen Fragenkatalog für das interne Audit vor?

Nein. Die Norm verlangt, für jedes Audit Maßstab und Umfang festzulegen (ISO 9001:2015, Abschnitt 9.2.2 b, sinngemäß). Ein Fragenkatalog ist das Arbeitspapier der Auditorin, das aus diesem Maßstab entsteht und an Arbeitsfeld und Größe des Hauses angepasst wird.

Sollen Mitarbeitende die Auditfragen vorher bekommen?

Nein, verteilt wird der Auditplan mit Bereichen, Terminen und Gesprächszeiten. Wer die Fragen kennt, kann Antworten einüben, und das Audit zeigt dann die Vorbereitung statt des Alltags. Das ist eine fachliche Haltung, keine Vorgabe einer Norm.

Muss ein Träger ohne Zertifikat ein internes Audit machen?

Nein, die Vorschriften zur Qualität im Pflege-, Teilhabe- und Jugendhilferecht des Bundes nennen ein internes Audit nicht als Pflicht. In der Pflege ist die Wirkung der Qualitätsmaßnahmen ständig zu überprüfen, etwa durch ein internes Audit (Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI, Nr. 5). In der stationären Rehabilitation sind ein Zertifikat und eine jährliche Selbstprüfung verlangt, bei Bildungsträgern nach AZAV eigene Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens.

Was prüft ein internes Audit in der Pflege?

Ein internes Audit nach dem Muster dieses Beitrags prüft in der Pflege Organisation und Qualitäts­management, nicht die pflegefachliche Versorgung. Dazu gehören Zuständigkeiten mit der Vertretung der verantwortlichen Pflegefachkraft, Beschwerdeweg, Krisenkonzept, Dokumente und Maßnahmen. Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste nennen interne Audits als ein Beispiel für Verfahren des internen Qualitäts­managements.

Wie viel lässt sich an einem Audittag prüfen?

Eine feste Zahl gibt die ISO 9001 nicht vor; der Umfang hängt von der Zahl der Gespräche und von der Stichprobe ab. In meinem internen Audit dauert ein Gespräch je Person etwa 30 bis 60 Minuten. Die übrigen Abläufe verteilt das Auditprogramm auf die folgenden Jahre.

Brauchen Bildungsträger nach AZAV ein internes Audit?

Nicht unter diesem Namen: Verlangt sind eigene Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens als Teil des Systems zur Sicherung der Qualität (§ 2 Abs. 4 AZAV). Die ISO 9001 ist nicht vorgeschrieben. Ob der Träger das System wirksam anwendet, überprüft die fachkundige Stelle jährlich (§ 181 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 177 Abs. 3 SGB III).

Zum Weiterlesen

Quellen

  1. Global Accreditation Cooperation Incorporated (Global ACI): Transition Requirements for ISO 9001:2026, Global ACI-TECH-3-TR 2029-09-30 (M), Version 1.1, Ausgabe 04.09.2026, Abschnitte 2 und 4: sys.global-aci.org (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  2. Global Accreditation Cooperation Incorporated (Global ACI): Mandatory Document for the Audit and Certification of a Management System Operated by a Multi-Site Organisation, Global ACI-TECH-3-001 (M), Version 1.0, Ausgabe 10.07.2026, anzuwenden ab 28.08.2026, Abschnitt 5.5: sys.global-aci.org (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  3. DGQ Deutsche Gesellschaft für Qualität: Neue DIN EN ISO 9001:2026 bei DIN Media erhältlich, Meldung vom 13.10.2026: dgq.de, abgerufen am 03.11.2026.
  4. DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 9001:2026-11, Abschnitt 9.2: Der Normtext ist kostenpflichtig, der Beitrag gibt ihn sinngemäß wieder. Die Abschnitte 9.2.2 a bis c folgen einem Leitfaden zur ISO 9001:2015 (Normkapitel 9, Paraphrase, 2016): res.cloudinary.com (PDF) und LRQA, Risikobasiertes Auditprogramm: lrqa.com; die Gliederung der Fassung 2026 folgt dem Inhaltsverzeichnis bei DIN Media: dinmedia.de, abgerufen am 03.11.2026.
  5. ISO 19011:2026, Guidelines for auditing management systems, vierte Ausgabe 2026-05, Einleitung (Vorschau-Auszug SIST EN ISO 19011:2026): standards.iteh.ai (PDF); Begriff „audit evidence“ nach ISO 19011:2018 in der Terminologiesammlung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union: era.europa.eu, abgerufen am 03.11.2026.
  6. DGQ Deutsche Gesellschaft für Qualität: Fachbeitrag über Fragen im Audit, Abschnitte zu Warum-Fragen und W-Fragen: dgq.de; Fachbeitrag zu den Prinzipien des internen Audits, Abschnitt zum faktengestützten Vorgehen: dgq.de, beide abgerufen am 03.11.2026.
  7. Wolfgang Kallmeyer: Der Auditfragenkatalog zur ISO 9001. Fragen finden und im internen Audit richtig einsetzen, TÜV Media, 1. Auflage 2019, Leseprobe, Seiten 15 und 16: tuev-media.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  8. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch: § 37, § 37a, § 121, § 124, § 125, § 128, § 131, § 222 SGB IX, abgerufen am 03.11.2026.
  9. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Sozialgesetzbuch Achtes Buch: § 8a, § 9a, § 36, § 45, § 47, § 72a, § 78a, § 78b SGB VIII; Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch: § 76, § 78 SGB XII, abgerufen am 03.11.2026.
  10. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Sozialgesetzbuch Elftes Buch: § 112, § 113, § 114 SGB XI; Sozialgesetzbuch Drittes Buch: § 176, § 177, § 178, § 181, § 183 SGB III; Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung: § 2 AZAV; Arbeitsschutzgesetz: § 5, § 10 ArbSchG; Strafgesetzbuch: § 203 StGB, abgerufen am 03.11.2026.
  11. GKV-Spitzenverband und weitere Vereinbarungspartner: Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege, Vereinbarung vom 28.04.2025, gültig ab 01.07.2026, Nummern 1.3, 2.1, 2.3.1, 2.5, 2.6, 3.1.2, 5 und 6: md-bund.de (PDF); in der vollstationären Pflege, Fassung vom 05.04.2023, Nummern 1.3, 5 und 7: md-bund.de (PDF); in der Tagespflege, Fassung vom 13.12.2023, Nummer 5: md-bund.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  12. Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a, Fassung mit Inkrafttreten am 30.07.2026, Anlage 2, Prüfbogen B, Qualitätsbereich 5: md-bund.de (PDF); Pressemitteilung vom 28.08.2025: md-bund.de (PDF); Richtlinien zur Verlängerung des Prüf­rhythmus, in Kraft seit 29.09.2026, §§ 4 und 8: md-bund.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  13. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Vereinbarung zum internen Qualitäts­management nach § 37 Abs. 3 SGB IX, in Kraft seit 01.07.2025, Anforderungen 5.3 und 5.4: qs-reha.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.
  14. Beirat nach § 182 SGB III: Empfehlungen, Stand 17.06.2026, Seiten 7 bis 9: arbeitsagentur.de (PDF); Bundesagentur für Arbeit: Weisung 202511002 vom 11.11.2025, Einführung eines gemeinsamen Fachkonzeptes für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen und bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX: arbeitsagentur.de (PDF), beide abgerufen am 03.11.2026.
  15. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Erwägungsgründen, 2. Auflage, Artikel 5, 28, 30 und 32 (2021): datenschutz-berlin.de (PDF), abgerufen am 03.11.2026.

Stand aller Angaben: 3. November 2026.

Christian Monat

Externer Qualitätsmanagementbeauftragter aus Chemnitz. Berufserfahrung in Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrie und Suchthilfe, seit 2019 in Leitungsfunktionen. Mehr über mich

Das interne Audit nach Ihrem Maßstab

Ich übernehme das interne Audit für Ihr Haus. Dazu gehören Auditplan und Checklisten nach Ihrem Maßstab, ein Audittag im laufenden Betrieb und der Bericht mit Ampel und Maßnahmenplan.

Erstgespräch vereinbaren
Drei Menschen sitzen an einem Holztisch in einem hellen Raum mit Pflanzen, ein Mann erklärt etwas, eine Frau und ein weiterer Mann hören zu.